Wie viel darf gepfändet werden?
Hallo ihr lieben,ich habe ein "kleines" Problem. Ich habe 2015 mit meinem Ex Freund zusammen zwei Handyverträge abgeschlossen + Iphone. Vertrag wird momentan noch von ihm gezahlt, Handy aber nicht. Gleich vor ab es läuft alles auf mich und ja ich weiß es ist dumm und ich werde es auch nie wieder tun.Nun rief mich meine Personalleiterin von meiner Arbeit zu sich hoch, sie hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher.... äußerst peinliche Situation. Natürlich war es der Brief von dem Handy, in dem stand es sollen 978€ von meinem nächsten Gehalt gepfändet werden.Ich natürlich rumtelefoniert, mit dem Gläubiger, Bank und Gerichtsvollzieher, ob ich die Pfändung noch irgendwie umgehen kann, da ich am 28 in den Urlauub fliege und auf jeden Cent angewiesen bin.Leider konnte mir niemand so genau Auskunft erteilen.Jetzt habe ich bisschen im Internet recherchiert und habe festgestellt das es ein Mindestgehalt gibt wenn man ein Pfändungsschutzkonto hat. (Habe ich)Dort stande, das ich min. 1073,88€ erhalten muss.Ich verdiene netto ca. 1500€. Stimmt das so mit dem Gesetz? Meine Personalleiterin frägt mich nämlich täglich wie es aussieht, ob ich es klären konnte, da sie ja natürlich auch etwas schriftliches benötigt.Soll ich es ihr so sagen mit meinem Pfändungsschutzkonto?
5 Antworten
Das hat nichts mit einem Pfändungsschutzkonto zu tun, da nicht dein Konto, sondern dein Lohnanspruch gepfändet wurde. Den pfändbaren Betrag muss dein Arbeitgeber selbst ausrechnen. Was pfändbar ist, ist in der ZPO geregelt. Zur Vereinfachung gibt es die sogenannte Pfändungstabelle, von der du ablesen kannst, was pfändbar ist (hängt auch von der Höhe des Einkommens ab).
Du verwechselst hier Lohnpfändung und Kontopfändung.
Eure Personalleitung scheint von ihrem Job auch nicht allzuviel Ahnung haben. Natürlich muss dir der Freibetrag auch bei einer Lohnpfändung ausgezahlt werden. 256,34 € können bei 1500 Netto an den Gläubiger gehen, der Rest muss dir ausgezahlt werden.
Ein P-Konto benötigst du nur bei eine Kontopfändung
habe mich schon verbessert. Sollt Lohn- oder Kontopfändung heißen.
Das sind 2 Paar Schuhe. Der Gläubiger (der bei dem Du Schulden hast) kann seine Ansprüche direkt "bei der Quelle! (also bei Deinem Arbeitgeber) pfänden oder eine Kontopfändung machen(Dein Girokonto).
Beides mal gilt die Pfändungs-Schutztabelle mit den Freibeträgen. Beim Arbeitgeber muss das Lohnbüro des Arbeitgebers selbst ausrechnen. Bei Deinem Konto; das musst Du in Form eines P-Kontos selbst schützen und die Freibeträge bei Deiner Bank anmelden.
P-Konto beschreibt die Seite: http://www.schuldnerakuthilfe.com ganz gut.
Was sagte der Anwalt dazu, als Du ihn gefragt hast?
wegen einer Pfändung einen Anwalt fragen?
Hast du die 50 anderen Briefe ignoriert?
ne die 70 anderen. ich erwarte hilfreiche antworten keine Belehrungen, mein gott
was ist bei denen der Unterschied. Ich weiß nämlich nicht mehr was genau bei mir gepfändet werden muss. Lohn oder Gehalt?