Wie viel Bußgeld bei verspätete Wohnsitz-Anmeldung über einen längeren Zeitraum?
Hallo,
leider ging die Wohnsitz- Anmeldung über zwei Jahre an mir vorbei. Bin zurück zum Elternhaus. War wegen einem Praktikum 6 Monate in einer anderen Stadt. Werde mich dann demnächst rückmelden. Die Frage an der Stelle, ist:
Da ja das Bürgeramt ein "Wohnungsgeberstätigung" verlangt, könnte ich ja die Sache so abwickeln, als ob ich gestern zurückgezogen bin, da mein Vater mir ein "aktuell datiertes" Formular aushändigen kann.(Wohne seitdem bei meinen Eltern) Eine Sache macht mir aber sorgen, wenn es wie letzt genanntes abläuft, könnte ich ja den Leeraum nicht mit einem Mietvertrag erklären, wird ja bei der Anmeldung an sich nicht verlangt, aber könnten trotzdem irgendwelche Probleme auftreten, was auch immer. Könnten Probleme auftreten in meiner Vorgehensweise. Oder sollte ich das Bußgeld in Kauf nehmen???
3 Antworten
Ich kenne Bürgerämter da eher kulant, wenn Du nun zurück bist vom Praktikum, melde dich einfach um - fertitg.
Warst Du vorher im Elternhaus gemeldet, bzw. bist es immer noch? Dann ist es gänzlich egal.
Ich habe das auch mal verschlagen, die Elternwohnung abzumelden und sollte dann für 3 Jahre Zweitwohnungssteuer nachbezahlen. Angerufen, Mail geschickt, alles erledigt. Das liegt im Ermessen in großen Teilen vom Sachbearbeiter.
Ich habe mich in der neuen Stadt angemeldet, die nehmen dann die Abmeldung selbst vor. Ich bin jetzt seit 2 Jahren zurück, aber die Anmeldung war in einer anderen Stadt. Zweitwohnung oder so gab es ja nicht wirklich, oder ich vestehe einfach die Aussage nicht.
Nach dem Bundesmeldegesetz sind da saftige Bußgelder möglich, aber eben keine Pflicht.
Bei uns werden 2 Jahre zu spät erfolgte Ummeldung mit 103,50 EUR bestraft.
"leider ging die Wohnsitz- Anmeldung über zwei Jahre an mir vorbei"
Der Klassiker :D