Wie viel bekommt man ungefähr für eine Erstausstattung?

12 Antworten

also ich weis das wenn man ihn eine wohnung einziet das man vom amt ein antrag auf erstaustattung stellen muss und man schreibt in den antrag rein was man brauchst die entscheiden dan was du bekommst !! bzw du bekommst wertgutscheine fûr die möbelbörse etc einfach nachfragen hoffe konnte dir helfen ;-)

sehr unkonkret:

wenn man ALG II bezieht und dann in seine ERSTE Wohnung einzieht, dann hat man u.U. Anspruch auf solche Leistungen ...

"u.U." schreibe ich, weil ich schon Leute erlebt habe, die zum Beispiel komplett Lampen beantragt haben, weil die alten vorhandenen nicht zum Stil der Möbel passten.

Es wird also meist kontrolliert, ob man die beantragten Dinge wirklich braucht ...

Darf es sonst noch was sein? Ach ja, da wären ja noch ein paar Kleinigkeiten die Du vergessen hast. Arbeiten, sparen hat noch KEINEM geschadet.

Dümmstes Kommentar 2016.

Herzlichen Glückwunsch :)

Wie viel bekommt man? Also wir haben damals allesamt nichts bekommen ! Stell dir vor, wir sind einfach arbeiten gegangen - das wäre vieleicht auch für dich etwas.

Also ... Einen ZUSCHUSS (beileibe keine komplette Erstausstattung, maximal das absolut notwendige) bekommt, wer

  1. im ALG II-Bezug ist UND

  2. noch keine eigene Wohnung hatte .Nach einem Umzug (vielleicht aus deiner ersten in die zweite eigene Wohnung) bekommst du nicht etwa noch mal was, weil die Möbel entweder nicht passen oder inzwischen hinüber sind ... NUR bei der ersten Wohnung.

Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Frauen, welche zum Beispiel gewalttätige Partner verlassen, oft auch nur mit dem nötigsten. Wenn dann vielleicht sogar noch Kinder mit betroffen sind, dann gibt es oft noch mal Mittel für Ausstattung.

Bei "normalen" Trennungen geht man davon aus, dass die Habe aufgeteilt wird und dir nur noch einige Sachen fehlen, aber eben kein kompletter Hausstand.

Außerdem wird man wohl vermuten, dass - wenn du mit jemandem zusammenziehst - ihr euch zumindest die Badmöbel und nen Staubsauger in einer Wohnung teilt.

Ach ja: einen Anspruch auf Neuware hast du auch nicht, außer - wenn ich mich recht erinnere - bei Dingen mit einem gewissen Hygienefaktor, Matratzen z.Bsp.

Aber da du keine Ahnung zu haben scheinst, dann wirst du wohl auch nicht ALG II beziehen, und dann ist die Frage eh hinfällig - musst du halt sparen, wie die meisten Leute hierzulande.

NUR bei der ersten Wohnung.

sehr unkonkret: (^^)

Die Anzahl möglicher Ausstattungen ist im Grundsatz nicht beschränkt. Immer wenn zur geregelten Haushaltsführung notwendige Ausstattung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses untergeht (Trennung vom Partner, Umzug von einer möblierten in eine unmöblierte oder nicht hinreichend ausgestattete Wohnung, Zuzug aus Ausland, Diebstahl, Feuer, und und und). hat man Anspruch auf eine notwendige und angemessene Ausstattung als BEIHILFE (da ein Sonderbedarf vorliegt).

1 Bett (Doppelbett - bekomme ich das auch als Einzelperson?

Nein; jedenfalls nicht ohne ärztliches Attest.

1 TV

Nein

1 Sofa (evt. Schlafsofa)

Entweder Schlafsofa oder Bett

1 Staubsauger und Schuhschrank

Nein, bzw. nur im Rahmen einer allgemeinen Pauschale für Kleinkram (Geschirr usw.)

Bei sämtlichen anderen Sachen, die zu zweit genutzt werden, wird das JC darauf dringen, dass sich Mitbewohner beteiligt; sind entsprechende Einrichtungsgegenstände schon vorhanden, gibt es möglicherweise nichts, auch wenn die dem Mitbewohner gehören.

Wie gezahlt wird (Gutschein, Bargeld, Pauschale oder Einzelabrechnung), musst du vor Ort erfragen