Wie viel Arbeitslosengeld nach einer überbetrieblichen Ausbildung?
Hallo....am 05.7.12 absolviere ich meine mündliche Prüfung und bin nach Bestehen somit arbeitslos. Arbeitssuchen und arbeitslos bin ich schon gemeldet...mir stellt sich nur noch die Frage: Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu/ Wie wird das Arbeitslosengeld bei überbetrieblichen Auszubildenden berechnet?
Die Dame vom Arbeitsamt konnte mir da nicht weiterhelfen....wie so oft.
Zur Info: ich mache eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel....mein Lohn im 3.Lehrjahr betrug 203,50€
Danke für eure Antworten
4 Antworten
ALG1 sind etwa 60% des zuletzt gezahlten Gehalts. Bei dir käme dann noch eine Aufstockung mit ALG2 hinzu.
Du bekommst ca. 63 % von Deinem letzten Lohn . Da das nicht reicht,wirst Du noch eine ergänzende ALG-2 Zahlung dazu bekommen .
vermutlich ja, außer Ihr könnt geltend machen, dass Ihr quasi nur auf Probe zusammenlebt.
Wenn Dein ALG 1 unter dem Regelsatz von ALG -2 liegt,bekommst Du eine Aufstockung zum ALG - 1 dazu . ( Regelsatz ALG -2 , 374 € + halbe Warmmiete für die Wohnung ) . Liegst Du mit Deinem ALG -1 darunter,bekommst Du die Differenz als Aufstockung vom Amt,ohne dass das Einkommen Deines Freundes berücksichtigt wird . Erst nach 1. Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens wird das Einkommen mit Angerechnet . ( Eine Ausnahme wäre zum Beispiel : Das Du mit Deinem Freund in eine gemeinsame Wohnung mit einem gemeinsamen Kind zieht,da würde das Einkommen von Anfang an angerechnet ) . Ihr dürft bei der Antragstellung,nur kein KREUZ bei Einstandsgemeinschaft machen,da würde nämlich auch von Anfang an,das Einkommen angerechnet . ( Einstandsgemeinschaft bedeutet , das Ihr mit Eurem Einkommen den anderen Partner finanziell unterstützt ) .
Hallo, Tina, deine Frage wurde zwar vor langer Zeit gestellt, aber da ich in genau derselben Situation bin (nur dass ich 331€ im letzten Jahr verdient habe), habe ich mich mal schlau gemacht. Mit erfolgreichem Bestehen der Abschlüssprüfung wird dir bei einer außerbetrieblichen Ausbildung das ALG1 von einem fiktiven Gehalt berechnet. Bsp: Wenn das vom Amt erfasste durchschnittliche Einkommen eines Verkäufers bei 1500€ liegt, werden die 60 % (oder 63% oder wie auch immer) von diesen 1500€ berechnet.
die frage erübrigt sich wenn du nach der Ausbildung arbeiten gehst!!! -.- Ich mein im einzelhandel wird sich ja wohl ein job zu finden sein!!!
ich bekomme aber sicherlich nicht von heute auf morgen gleich eine neue Stelle -.-!!!!! Aus diesem Grund möchte ich mich vorher informieren was mir nach meiner bestandenen Abschlussprüfung an Arbeitslosengeld zusteht, bis ich wieder Arbeit habe.
aber bei ALG 2 wird das Einkommen des Freundes mitangerechnet, wenn ich mit ihm zusammenwohne, oder?