Wie viel Arbeitslosengeld nach einer überbetrieblichen Ausbildung?

4 Antworten

ALG1 sind etwa 60% des zuletzt gezahlten Gehalts. Bei dir käme dann noch eine Aufstockung mit ALG2 hinzu.

Du bekommst ca. 63 % von Deinem letzten Lohn . Da das nicht reicht,wirst Du noch eine ergänzende ALG-2 Zahlung dazu bekommen .

aber bei ALG 2 wird das Einkommen des Freundes mitangerechnet, wenn ich mit ihm zusammenwohne, oder?

@tina7291

vermutlich ja, außer Ihr könnt geltend machen, dass Ihr quasi nur auf Probe zusammenlebt.

@tina7291

Wenn Dein ALG 1 unter dem Regelsatz von ALG -2 liegt,bekommst Du eine Aufstockung zum ALG - 1 dazu . ( Regelsatz ALG -2 , 374 € + halbe Warmmiete für die Wohnung ) . Liegst Du mit Deinem ALG -1 darunter,bekommst Du die Differenz als Aufstockung vom Amt,ohne dass das Einkommen Deines Freundes berücksichtigt wird . Erst nach 1. Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens wird das Einkommen mit Angerechnet . ( Eine Ausnahme wäre zum Beispiel : Das Du mit Deinem Freund in eine gemeinsame Wohnung mit einem gemeinsamen Kind zieht,da würde das Einkommen von Anfang an angerechnet ) . Ihr dürft bei der Antragstellung,nur kein KREUZ bei Einstandsgemeinschaft machen,da würde nämlich auch von Anfang an,das Einkommen angerechnet . ( Einstandsgemeinschaft bedeutet , das Ihr mit Eurem Einkommen den anderen Partner finanziell unterstützt ) .

Hallo, Tina, deine Frage wurde zwar vor langer Zeit gestellt, aber da ich in genau derselben Situation bin (nur dass ich 331€ im letzten Jahr verdient habe), habe ich mich mal schlau gemacht. Mit erfolgreichem Bestehen der Abschlüssprüfung wird dir bei einer außerbetrieblichen Ausbildung das ALG1 von einem fiktiven Gehalt berechnet. Bsp: Wenn das vom Amt erfasste durchschnittliche Einkommen eines Verkäufers bei 1500€ liegt, werden die 60 % (oder 63% oder wie auch immer) von diesen 1500€ berechnet.

die frage erübrigt sich wenn du nach der Ausbildung arbeiten gehst!!! -.- Ich mein im einzelhandel wird sich ja wohl ein job zu finden sein!!!

ich bekomme aber sicherlich nicht von heute auf morgen gleich eine neue Stelle -.-!!!!! Aus diesem Grund möchte ich mich vorher informieren was mir nach meiner bestandenen Abschlussprüfung an Arbeitslosengeld zusteht, bis ich wieder Arbeit habe.