Wie vermeide ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung?

6 Antworten

Seit wann wird sowas am Telefon mitgeteilt, in der Regel kommt ne Vorladung mit der Post, anrufen kann ja jeder, im Brief ist nen Aktenzeichen und ne Adresse wo Du hinmußt

Ich wurde heute von einer privaten Nummer angerufen und diese hat mir das mitgeteilt. Ich muss dazu sagen dass ich gar nicht sicher sagen kann, dass ich die Scheibe eingeschlagen habe, da ich mich nicht an alles in dieser Nacht erinnere. Auch meine Freunde hätten mich dabei nicht gesehen und typisch wäre so eine Verhalten für mich auch nicht. 

@Flippy9988

Wenn Du es nicht schriftlich hast würde ich das ignorieren.

Und haben die auxh gesagt wo Du hinsollst, wenn ja sieh Dir mal die Adresse an

@Petwr

Ja, mir wurde gesagt wo ich hin soll. Die Adresse ist eine Polizeistation

Ach doch, wir rufen schon mal an... geht schneller als mit der Post...

Das liegt nicht in deiner hand. Es kommt auch darauf an ob es zwischen privatläuten ist oder nicht.

Servus,

prinzipiell musst du ja zu uns nicht zu einer Vorladung kommen bzw. aussagen. Ich tät mir aber zumindest mal anhören, wie die Kollegen gerade auf dich kommen (Video, Zeugenaussage etc.). Wenn die Sachlage klar ist, würde ich an deiner Stelle möglichst schnell versuchen, den Schaden zu tilgen - zivilrechtlich könnte das der Geschädigte nämlich sowieso einklagen... aber dann zahlst du auch noch seine Anwaltskosten etc.

Strafrechtlich denke ich nicht, dass du dir große Sorgen machen musst... klar müssen die Kollegen eine Anzeige gegen dich aufnehmen, wenn hinreichender Verdacht vorliegt, dass du der Täter bist. Aber das sollte durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden... es liegt einfach kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vor - vorallem nicht, wenn der Schaden bereits getilgt wurde.

Theoretisch liegt eine Sachbeschädigung vor - solltest du nicht mehr Herr deiner Sinne gewesen sein, wegen dem Genuss von ein, zwei kleinen Bierchen, käme evtl. folgender Paragraph zur Geltung:

§ 323a StGB
Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Aber als Ersttäter, alkoholisiert, ohne Geschädigten (wenn du ihm den Schaden ersetzt).... seh ich keinen Grund für eine Anklage...

Alles Gute!

Danke für deine Antwort!

Zahl den Schaden und. Sage bei der Polizei, dass du total besoffen warst. Die Staatsanwaltschaft hat da kein Interesse an der Verfolgung. Die Polizei muß nur handeln, weil der geschädigte Strafantrag gestellt hat.

Kommt das denn hin.. das du was kaputt gemacht hast? Weißt du wo das war? Falls ja.. geh hin, zahl den Schaden .. 

Ich weiß ungefähr wo es ist aber nicht was genau. Aber mir wurde gesagt ich soll an einem bestimmten Tag zur Polizei gehen um dort meine Aussage zu machen. Würde das etwas ändern wenn ich mich direkt vor Ort darum kümmere?

Danke für die rasche Antwort