Wie verläuft eine Grundstücksaufteilung bei Uneinigkeit zweier Erben?
Ein Grundstück wurde an zwei Erben testamentarisch zu gleichen Teilen vererbt. Einer von Beiden möchte auf dem Grundstück bleiben und der andere Erbteil möchte sein Anteil ausgezahlt bekommen. Der Erbe der bleiben will, kann den Anteil aber nicht auszahlen. Der Erbe der ausgezahlt werden möchte kümmerte sich dann um einen potenziellen Käufer für sein anteiliges Erbgrundstück. Eine Zustimmung des bleibenden Erben zur Kaufabwicklung bekommt sie jedoch nicht. Wie verhält man sich weiter. Anwalt ist schon eingeschaltet.
7 Antworten
Ich würde dem Erben, der das Grundstück behält und den anderen auszahlen muss raten, einen Kredit bei der Bank über den Auszahlbetrag zu beantragen. Somit könnte der zweite Erbe sein zustehendesErbteil ausgezahlt bekommen. Liebe Grüße von bienemaus63
Hallo lemmi51, ich möchte mich herzlichst für die sehr gute Bewertung bedanken. Ich wünsche dir alles Gute und denke, dass ich dir ein klein wenig helfen konnte. Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag und grüße dich herzlichst, bienemaus63
Da kann man sich doch einigen. Meine Schwester hat auch das Elternhaus übernommen und mich Ratenweise ausbezahlt. Wie sie grad was übrig hatte. Wir hatten uns sowieso auf einen Minimumpreis geeinigt. Was will ich mit dem Haus, wenn ich 500 km weit weg wohne?
Wie es sich hier weiter verhält? Zum Notar brauchen der potentielle Käufer und der Verkäufer (also Miterbe) ja wohl gar nicht erst zu gehen - wenn der andere Miterbe seine Zustimmung verweigert! Ein gültiger Kaufvertrag wird hier dann wohl nicht zustande kommen. Entweder einigen sich die beiden Erben untereinander - oder es kommt hier zu einem möglicherweise ewig langen Rechtsstreit.
Und, hat der Anwalt nicht über Teilungsversteigerung beraten? Denn darauf wird es hinauslaufen, wenn keiner der beiden Miteigentümer mangels Zustimmung sein Vorkaufsrecht ziehen kann, um Alleineigentümer zu werden :-(
Vlt. spekuliert der Bleibewillige sogar darauf, das Haus zu einem niedrigeren, etwa 7/10 des Verkehrswertes entsprechenden Preis selbst ersteigern und das auszahlen zu können?
G imager761
Wenn eine gütliche Einigung nicht erreichbar ist, kommt als Ultima ratio nur der Antrag an das zuständige Gericht auf Teilungsversteigerung in Betracht. Das ist allerdings im allgemeinen ein mühsamer Weg mit dem Ergebnis, dass der Erbe, der das Grundstück behalten will, es in der Versteigerung verliert und dann eben wie Sie eine Hälfte des Versteigerungserlöses erhält. Die Versteigerung macht indessen nur Sinn, wenn es einen "Markt" für das Grundstück gibt, so dass es nicht zum Schleuderpreis weggeht