Wie verlängert bzw. verkürzt sich ALG1-Anspruchsdauer bei Weiterbildung mit Bildungsgutschein?
Hi,
Ich habe ein paar Fragen zu Alg1, dem Bildungsgutschein, der Verminderung der Anspruchsdauer mit einem konkreten Beispiel:
Alg1-Bezieherin hat noch Anspruch bis 31.Juli. Am 15. Juli beginnt sie eine 8-wöchige Weiterbildung mit einem von der Arge zugesagten Bildungsgutschein.
Frage 1: Kriegt Sie für die Dauer der Weiterbildung weiterhin eine Anpruch auf Alg1, und für wie lange, in welcher Höhe?
Frage 2: Wie lange hat Sie noch Anpruch auf ALG1 NACH Ende der Weiterbildung?
Frage 3: Wie sähe das ganze aus, wenn sie die Weiterbildung früher, zum 15. Juni beginnen würde? Wann würde dann ALG1 enden?
2 Antworten
Also meines Wissens nach hat das keine Auswirkungen auf die Dauer des Bezuges. Nach Ende des Bezuges von ALG1 kannst du Hartz4 beantragen, bzw. der Antrag sollte natürlich vielleicht zeitlich schon früher gestellt werden.
Genau wissen tue ich es natürlich aber auch nicht, wieso rufst du nicht einfach mal kurz bei der Agentur für Arbeit an und fragst dort nach? Die können dir die Fragen mit Sicherheit beantworten.
Sie hätter weiter Anspruch auf Alg1, endet dieser wegen der Erreichen der Höchstdauer, so muss sie Allg2 beantragen, soweit sie keinerlei grössere Vermögen hat. Sonst muss sie zuerst das Vermögen bis zur Freigrenze verbrauchen. Die geförderte Weiterbildung läuft aber weiter, auch wenn sie unter der Brücke schläft !