Wie verklage ich PayPal richtig - wer hat erfahrung?

9 Antworten

Ich glaube nicht, dass Paypal empfohlen hat, den Fall zu schließen. Denn danach besteht ja kein Anspruch auf Käuferschutz mehr. Wahrscheinlich hast du da etwas falsch verstanden.

Vergiss es gegen Paypal vorgehen zu wollen, da hast du keine Chance, aber viel Geld ausgegeben. Du wirst ja auch nicht beweisen können, dass der Mitaarbeiter eine falsche Auskunft gegeben hat.

Ich empfehle Dir, lieber gegen den Verkäufer vorzugehen. Allerdings wenn der im Ausland ist, wird es natürlich komplizierter. Dazu hast du leider keine Info gegeben.

Auf was willst du PayPal verklagen?

Du hast den Fall selbstständig geschlossen. Somit hast du bestätigt, dass mit der Transaktion alles in Ordnung ist (z.B. Ware erhalten). PayPal gewährt einmalig den Käuferschutz. Diesen hast du jedoch leichtsinnig verbraucht.

Ich bezweifle, dass ein PP-Mitarbeiter dir dazu geraten hat den Fall zu schließen. Auch dass du 10 Termine mit einem Vorgesetzten hattest, geschweige denn mit einem telefoniert hast. Für das Fußvolk ist ausschließlich der Kundenservice zuständig.

Hast du vielleicht eine gefälschte E-Mail von PayPal bekommen und auf diese reagiert (bzw. einfach nur mit dem Betrüger telefoniert)? Dann würden deine Aussage sogar Sinn machen. -> Geld ist weg.

Wenn du keine Ware erhalten hast, wende dich an den Verkäufer. PayPal ist nur der Zahlungsdienstleister.

Eine Strafanzeige wäre nur gegen den Verkäufer sinnvoll. Betrug ist ein strafbares Verbrechen. Paypal hätte nicht gegen Strafrecht, sonderten gegen Vertragsrecht verstoßen. Da müsstest du sie verklagen. 

Davon würde ich aber abraten, da die Kosten den Streitwert übersteigen. Zumal Paypal seinen Sitz in Irland hat, wie du bereits festgestellt hast. Da solltest du erstmal prüfen, welches Recht überhaupt gilt und wo Gerichtsstand ist.

Wäre ja irgendwie blöd, wenn du sie im schlimmsten Fall für EUR 205,00 mit einem irischen Anwalt vor einem Gericht in Dublin verklagen musst...

PayPal saß noch nie in Irland:

Impressum

Betreiberin der Website :

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.

22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
E-Mail: kundenbetreuung@paypal.com

@dresanne

Danke fürs Nachschauen, ich habe Irland einfach mal aus der Frage übernommen. Dann ist da nur das Callcenter. Das ändert aber nichts an der Grundaussage. Ersetze einfach Dublin und Irland durch Luxemburg.

Da solltest du erstmal prüfen, welches Recht überhaupt gilt und wo Gerichtsstand ist.

Jenes müsste in gar keinen Fall von einem Laien überprüft werden. Angenommen es handle sich um einen IPR Fall dann würde das Gericht (hier in Deutschland) die Norm anwenden, die es nach dem IPR (Deutschland) und IPR (Ausland) anzuwenden habe.

Im Regelfall versucht ein deutsches Gericht natürlich das deutsches Recht angewandt wird. Denn kein Richter will gerne seine Zeit aufbringen um das jeweilige Schuldrecht eines anderen Staates zu lernen.

Auch der Rechtsanwalt müsste dich dann dementsprechend auf jeweiliges Recht vorbereiten. Das kann eigenes internationales Privatrecht sein oder eben ausländisches.

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Ich beantworte zwar keine expliziten Rechtsfragen zu echten Fällen. Da die Schilderungen immer unzureichend sind um hier eine befriedigende, geschweige denn rechtssichere Antwort zu geben. Jedoch zum IPR habe ich mich weitgehend generell gehalten.

JD

Ich garantiere Dir, PayPal hat die besseren Anwälte als Du.

Die Mitteilung, dass Du den Fall schließen sollst, zweifle ich an, denn mit der Schließung eines Falls hat sich die Sache erledigt. Du hättest den Fall an PayPal übergeben müssen, dann hättest Du Dein Geld jetzt.

Hättest Du mal vorher hier gefragt, anstatt anzurufen, da hättest Du die richtigen Informationen erhalten.

Ich garantiere Dir, PayPal hat die besseren Anwälte als Du.

Deinen Rat in allen ehren, aber diese Aussage ist eher dämlich. Es kommt im Recht auf Beweisbarkeit an egal ob Straf- oder Privatrecht. Das nun ein Unternehmen automatisch die besseren Anwälte besäße oder gewinne, weil sie bekannt ist, ist ein Zirkelschluss.

Dann könne man sagen, die Firma könne sich gegen den "normalen" Bürger alles erlauben. Denn sie haben ja die besseren Anwälte. Damit würde Recht in ein Autoquartett mutieren. 

Hubraum? 1108 cm³ ---- ha! 7993 cm³ Gewonnen!!...her mit der Karte.

Anwalt? Kleinsklekkersdorf Anwalt ---- ha! CMS Hasche Sigle ...Gewonnen!!...her mit dem Geld.

JD

@JDeppenheuer

Meine erbärmliche Mitteilung stimmt aber, während mit Deiner nicht viel anzufangen ist.

@dresanne

Wenn es um die Kategorie "stimmen" geht; nein dann stimmt deine Mitteilung nicht.

PayPal hat nicht zwangsläufig bessere Anwälte. Denn dafür müsste überhaupt bekannt sein welchen Anwalt er hat. Worauf sich das besser bezieht. Auf die Examensnote, die gewonnen Fälle, wer die meisten Fälle gleichzeitig bearbeitet.

Auch innerhalb von PayPal gibt es verschiedene Anwälte die unterschiedlich agieren.

Wenn der Fall leicht ist und er wirklich beweisbar Ansprüche etc. hätte dann könnte auch ein Student im ersten Semester gewinnen.

Hallo.

Ich habe einmal von Pay-Pal zurück gehen lassen. Zu der Zeit lag ich Krankenhaus.

Die Dame am Telefon sagte ja, dann können sie nichts dafür, ich bin er 2-3 Tage hier und buche es weg.

1 x in 10 Jahren.

Ich mach dir keine großen Hoffnung , das du was bekommst, außer Ärger.

Sicher ist das viel Geld aber ich kaufe fast nur bis 50€ direkt, sonst per Banklastschrift oder Überweisung.