Wie verhalten nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

6 Antworten

ich würde vor allem sofort die Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Und dann ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen! Nach ddeiner Schilderung kann es gut sein, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und damit unwirksam ist!

Zum Arbeitsamt gehe ich morgen und bin dafür auch freigestellt worden. Ich bin keine gelernte pädagogische Fachkraft und die wird aber dringend gebraucht. Jetzt haben sie sogar zwei gefunden und klar dass mein Vertrag gekündigt wurde...können es sich nicht leisten mich zu behalten...sagen sie...

Wenn du bereits gekündigt bist, muss dich dein Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freistellen.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/blog-news/freistellung-fuer-bewerbung-nach-kuendigung-das-sind-die-mitteilungspflichten-des-arbeitnehmers/

Die Unterbesetzung sollte für dich dann nachrangig sein. Ist ja nicht dein Problem, sondern das deines Arbeitgebers.

Also verhalte ich mich nicht unfair wenn ich um Freistellung bitte?

@colhogar

Für die Vorstellungsgespräche defintiv nicht. Darum gibts ja auch den Paragrafen im BGB.

Ich kann verstehen, dass du deinen Kollegen und / oder den Kindern verbunden bist und nicht noch mehr Stress machen magst. Aber deine Zukunft ist wichtiger und das sollten auch die anderen Einsehen. Da gehts nicht um fair oder nicht fair, das warst du bestimmt die ganze Zeit, sondern um die Sicherung deines Lebensunterhaltes.

@holunder61

Meine Kollegin hat heute noch gesagt dass sie in meiner Situation nicht so fair wäre und sich freistellen bzw krankmelden würde um garnicht mehr zur Arbeit zu müssen. Krankmelden kommt für mich nicht in Frage wenn ich nicht tatsächlich krank bin. Ich merke nur immer mehr dass mich das so sehr aufwühlt und mich so sehr runterzieht dass ich morgens mit kopf-und Bauchschmerzen zur Arbeit fahre. Die Kinder merken das natürlich und dementsprechend führen sie sich auf...drehen teilweise richtig durch...

@colhogar

Klar, die sind sensibel und spüren, dass was anders ist.

Versuch dir einfach nicht noch mehr Druck zu machen. Ich weiß, ist schwer. Unter den Umständen deiner Kündigung aber auch normal. Das ist einfach eine Ausnahmesituation und da funktioniert man nicht mehr wie sonst.

Ich drück dir die Daumen, dass du bald was anderes hast und die Zeit dort noch gut vorbei kriegst.

@holunder61

Danke :)

Denk an dich, es ist dein Leben.

Du vermischst Freistellung mit deinem Urlaubsanspruch.

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir deinen Resturlaub zu gewähren. Wenn du seit Anfang des Jahres beschäftigt warst, steht dir nun dein gesamter Jahresurlaub zur Verfügung, d.h. dein letzter Arbeitstag ist das Ende deiner Beschäftigung minus deinem verbleibendem Resturlaub.

Eine Freistellung wird dir auferlegt, wenn seitens deines Arbeitgebers ein begründetes Interesse besteht, deine Beschäftigung sofort zu beenden. Andererseits wird sie in deinem Interesse von Gesetzeswegen temporär erteilt, wenn du dich einer anderen Firma vorstellst. Das heißt: Hast du eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, kannst du es deiner Firma drei Tage vorher melden, und sie muss dich für den Zeitraum freistellen

Natürlich wird deine Firma darauf spekulieren, dass du deine Rechte nicht kennst. Aber sie wird dich umso mehr bewundern, wenn du trotzdem weißt, was dir zusteht.

Meinen Resturlaub nehme ich ja während die Einrichtung aufgrund der Somemrferien schließt. Ich meinte schon eine Freistellung ganz unabhängig vom Resturlaub...

@colhogar

Deinen Urlaub kannst du nehmen, wann du möchstest.

Und für Vorstellungsgespräche wirst du freigestellt. Das betrifft nur genau den Zeitraum, d.h. das Vorstellungsgespräch.

Aber was genau ist deine Frage? Du musst es rechtzeitig melden, und dann passt das.

@TrueColorGb

Kann ich mich nur für einen oder zwei Tage freistellen lassen oder kann ich für die komplette restliche Zeit freigestellt werden? Wenn ich sehr kurzfristig für den Folgetag zB einen Vorstellungstermin bekomme kann ich es ja nicht mehr rechtzeitig mitteilen...

@colhogar

Jein, du kannst dich für die Zeit deines Vorstellungsgespräches freistellen lassen, d.h. die Zeit von deiner Haustür, zum Vorstellungsgespräch, und danach zur Arbeit. Das musst du bis zwei Tage davor deinem Arbeitgeber melden.

Wenn du einen so kurzfristigen Termin angeboten bekommst, dann solltest du darauf verweisen, dass es dir nicht möglich ist, so kurzfristig zu erscheinen, weil du noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis stehst. Das versteht jede Firma!

Noch eine kurze Frage: Du schreibst dass mir der gesamte Urlaubsanspruch zusteht wenn ich seit Anfang des Jahres beschäftigt bin...ja das bin ich. Ich dachte dass mir dann nur teilweise Urlaub zusteht...bin zum 15.9. gekündigt worden...

@colhogar

Nein, ab dem 1.07. steht dir der komplette Jahresurlaub zu.

Hallo,

nun ich würde auf alle Fälle um Entgegenkommen bitten und darum ersuchen mich weniger einzuplanen. Die Frage auf Freistellung ist sicherlich legitim, wenn der AG dem natürlich nicht nachkommen muss, aber das siehst Du ja auch selber so.