wie verhalte ich mich bei einen vorkaufsrecht für den ersten verkaufsfall?

3 Antworten

Ein Vorkaufsrecht bedeutet nur, dass der Veräußerer dem Vorkaufsberechtigten die Verkaufsabsicht anzeigen muss, und ihm zudem den Kaufvertrag mit dem Drittinteressenten mit der Preisangabe etc. zugängig zu machen hat. Der Vorkaufsberechtigte kann dann entscheiden, ob er zu den mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen sein Vorkaufsrecht wahrnehmen will oder nicht. Es handelt sich also um ein Vorrangsrecht, nicht aber um einen Anspruch darauf, das Objekt zu einem vom Vorkaufsberechtigten festzusetzenden Preis zu erwerben. Üblich sind solche Klauseln in fast allen Kommunen zugunsten der Kommune (öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht); wahrgenommen wierden sie fast nie.

bin ich gezwungen seinen preisvorstellungen entsprechend an ihn zu verkaufen

Nein. S.o.

oder kann ich auch trotz des vorkaufsrechtes an den anderen kaufinteressenten verkaufen,wenn dessen angebot höher ist und der vorkaufsberechtigte nicht in der lage ist den gleichen preis zu zahlen?

Ja. Aber der Vorkaufsberechtigte muss den Verzicht auf die Ausübung seines Rechtes schriftlich erklären. Diese Erklärung ist dem Notar zuzustellen, der den Kaufvertrag beurkunden soll.

muß ich evtl.den vorkaufsberechtigten schadensersatz leisten o.ä.???

Nein.

Ratsam ist es aber, beim Notar zeitgleich mit der Eintragung ins Grundbuch auch die Bereinigung des (in diesem Falle) somit verfallenen Vorkaufsrechtes zu beauftragen.

Aus grundbuch.de

Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird.

Will heißen: Bietet Dir der Interessent einen Betrag X kann der Vorkausfberechtigte das Grundstück zum selben Preis als erster erwerben. Wenn er soviel nicht zahlen will hat er das nachsehen.

wenn er nicht den gleichen preis zahlen kann,so ist er aber doch sicher verpflichtet im zuger der notariellen beurkundung das vorkaufsrecht austragen zu lassen oder erlischt es automatisch?

@alfi1234

Frag den Notar! Der muss es wissen.

das kann eine Preisschlacht werden. Der Vorkaufsberechtigte muss den Angebotspreis akzeptieren. Betrag X bieten und auf sein Vorkaufsrecht pochen geht einfach nicht.