Wie verhält es sich, wenn der 1.Vorsitzende eines Betriebsrates krank ist - an wen muss der Arbeitgeber Post schicken?An den Stellvertretenden?
5 Antworten
Selbstverständlich muss der AG sich, sollte der BRV verhindert sein, an den Stellvertretenden BRV wenden. Das steht auch im u.a. im § 26 Abs. 2 BetrVG.
"Der Vorsitzende des BR oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem BR gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des BR oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt."
Erst wenn sowohl der BRV als auch sein Stellvertreter verhindert sind und der BR keine anschließende Reihenfolge der Empfangsberechtigung festgelegt hat, kann der AG jedem BRM Erklärungen abgeben oder Unterlagen zukommen lassen.
Die Post geht doch sicher nicht an die Heimatadresse, sondern an ein Büro. Ist der 1. Betriebsrat nicht anwesend, Urlaub oder krank, dann muss sich eben der Stellvertreter darum kümmern.
Ob es dafür ein Gesetz gibt, kann ich nicht sagen. Allerdings sollte hier eine Regelung getroffen sein, wie die Vertretung an die Post kommt. Es kann ja schon was unterwegs sein, bevor die Krankheit bekannt wird.
Das ist logisch, klar! Nur ich brauche eine Gesetzesregelung, alles andere ist mir auch bewusst. Vielen Dank trotzdem ! :-)
Grundsätzlich sollte geschäftliche Post, die an einen Stelleninhaber adressiert ist, nie einfach vor sich hingammeln, sondern das Büro organisiert die Bearbeitung. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall sollte die Post automatisch an die mit der Vertretung beauftragte Person weitergeleitet werden. Egal ob Betriebsrat oder andere Position. Der Absender kann ja nicht wissen, ob Person xy aktuell im Büro ist oder nicht.
Ja, das ist logisch. Nur ich bräuchte eine Gesetzesgebung, die das entsprechend regelt. Denn in meinem Fall ist es so, dass der Arbeitgeber die Post an mich weiterleitet, obwohl ich krankgeschrieben bin, ihm dies auch bekannt ist und ich nicht in der Lage dazu bin, die Post zu bearbeiten, bzw. weiterzuleiten.
Warum bekommst Du die Post nach Hause? Arbeitest Du im Home-Office?
Genau, richtig! Und diesbezüglich bräuchte ich eine Gesetzesgebung die vorschreibt, dass, wenn der erste Betriebsratsvorsitzende krank ist, der stellvertretende BR die entsprechende Post vom AG zugeschickt bekommt, damit diese auch schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Als Betriebsratsvorsitzende solltest Du eigenlich die Gesetzeslage am allerbesten kennen, schliesslich berätst Du ja - wenn Du gesund und im Einsatz bist - auch die Mitarbeiter des Konzerns bei solchen Dingen.
https://www.nachsenden.info/?k=postumleitung
Ich persönlich würde mich ja, wenn die Post immer an Deine Home-Office-Adresse geht, einfach über diesen Antrag die Post umleiten lassen an den Stellvertreter. Diesem das aber natürlich vorab mitteilen.
Aber natürlich nur dann, wenn der offenbar einzige Absender hier nicht auf normalem Weg mit sich reden lässt. Eigentlich sollte eine Info / Bitte an den AG das Problem ja lösen.
Der Arbeitgeber ist für die richtige Zustellung der Post verantwortlich. Du brauchst dir da keine Gedanken zu machen. Die Post gehört in das Betriebsratsbüro und nicht an deine Privatanschrift. Im Büro muss eine Vertretung zu organisieren, wenn du krank bist, bzw. sonst verhindert.
Betriebsräte können nicht krank werden. Man kann Ihnen auch nicht kündigen.
Auch der Betriebsrat kann mal krank werden. Also ist diese Antwort leider nicht sehr hilfreich. Wenn der Arbeitgeber, in der Zeit, wo der 1. Vorsitzende des Betriebsrates ortsabwesend ist, durch eventuelle Krankheit oder Ähnliches, Post rausschicken möchte, muss geregelt sein, ob diese trotzdem an den 1. Vorsitzenden (trotz Krankheit) rausgeschickt werden kann oder ob es aber eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dass der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates dieses Post vom AG erhalten muss.
@ StefanBaumann:
Das soll ja wohl Trollbeitrag/Spaßbeitrag sein ...
Aber Du hast insofern Recht, als nicht "der" Betriebsrat krank werden kann, sondern nur ein Betriebsratmitglied - wenn Du das meinst, dann ist Dein Beitrag albern!
Nein, die Post geht auch u.a. an die Heimatadresse. Meine Frage ist, ob es eine Gesetzesgebung dafür gibt, dass der AG die entsprechende Post dann an den stellvertretenden BR schicken muss. Danke trotzdem für Eure Antworten.