Wie verhält es sich mit verbrauchsunabhängigen Grundstückskosten sowie Reparaturkosten bei hälftigem Miteigentum?

1 Antwort

Puh, ich befinde mich in ähnlicher Situation. Erst mal mein ganzer Respekt an euch beide für die Variante der Schlichtung.

Ich denke, es bedarf keiner weiteren schriftlichen Vereinbarung.

Eigentum verpflichtet. Ihr seid von Rechts wegen zur hälftigen Begleichung der Kosten verpflichtet / Nutzungsentschädigung ist geregelt.

Demnach kann dein baldiger Exmann nicht ungestraft seine Anteile nicht bezahlen.

Auch an außergewöhnlichen Kosten,die z.B. durch eine notwendige Reparatur fällig würden, muss er sich von Rechts wegen hälftig beteiligen.

Du befürchtest aber, du könntest auf den Kosten sitzen bleiben.

Also muss er dir eine monatliche Umlage für Grundsteuer,Gebäudeversicherung,Schornsteinfeger,...überweisen.Du solltest da nicht in Vorkasse gehen und erst am Jahresende abrechnen und hoffen.Geht das noch über die Schlichtung?

Also das Protokoll zur Schlichtung ist fertig bzw. wurde aufgenommen und in den nächsten tagen hoffentlich zugeschickt. In Absprache mit dem Schlichtungsrichter wird es eine Vereinbarung diesbezüglich und damit Keiner seinen Anteil einfach verkaufen kann geben,welches mit dem Scheidungstermin noch einfließt. Deshalb wollte ich gerne auch die rechtlichen Bedingungen wissen,ob es da auch wieder irgendwelche Schlupflöcher geben könnte...

@Respekt...dem gehen mehrere unschöne Jahre voraus und letztlich habe ich für mich entschieden diesem Wahnsinn ein Ende zu bereiten...

Es war ein langer Weg bis dahin...