Wie verhält es sich mit Schenkungssteuer unter Nicht-Verheirateten?
Hallo
folgende Situation:
Haus in dem wir wohnen gehört Schwiegereltern in Spe (wir sind nicht verheiratet)
Haus soll nun übergeben werden (an uns beide)
d.h. wir möchten beide ins Grundbuch
Hauswert: ca 300000 (allerdings steckt bereits Eigenleistung i.H. 50000 drin)
Gegenleistung: wir bezahlen ihre Geschwister mit jeweils 50000 EUR aus. Dh. Bankkredit i.h. 100000.
Wie kann ich ins Grundbuch kommen ohne dass Schenkungssteuer erhoben wird? Wir möchten auch nicht aus diesem Grund heiraten. Wir möchten zwar heiraten aber wohl erst in 2 Jahren ca.
Wie ist es wenn ich jetzt ins Grundbuch komme und bspw. in 2 Jahren erfolgt die Heirat? Könnte man dann den Freibetrag des Ehepartners bekommen (500000 EUR) oder sagt das Finanzamt, Schenkung erfolgte vor der Eheschließung, also nachversteuern alles größer 20000.
Evtl ist ein gewiefter Steuerberater unter euch oder irgendwer hatte eine ähnliche Situation.
wenn ich nicht im Grundbuch stehe, dann will ich auch nicht 100000 EUR Schulden haben. Im Falle des Todes meiner Lebensgefährtin stände ich dann mit nichts ausser Schulden dar.
Viele Grüße"
2 Antworten
Die Frage wäre schön gewesen, bevor die Eigenleistungen eingebracht wurden.
Wenn Du eine Haushälfte im Wert von 150.000,- - 50.000,- Zahlung an Geschwiter der Freundin = 100.000,- geschenkt bekommst, ist es eine Sache von 80.000,- Schenkung (100.000,- - Freibetrag 20.000,-) und 30 % Schenkungssteuer = 24.000,- Euro.
Alternative:
Du kaufst die Hälfte für 125.000,-, 25.000,- werden dir angerechnet für geleistete Arbeit. Du zahlst 100.000,- aus Bankkredit. Grunderwerbsteuer je nach Bundesland 5 bis 6,5 %. also 6250,- bis 8.125,- Euro.
Ja und was ist, wenn Deine aufschiebende Bedingung (Eheschließung) nicht eintritt? Demnach keine Schenkung und Dein Beitrag weg.
Dann mach lieber eine Vereinbarung, dass DEine Freundin Dir den Betrag von X schuldet. Das Haus geht an sie allein.
Die Vereinbarung enthält, dass sie bDich bei einer Trennung auszahlen muss. Wenn alles wie geplant luft schenkt sie Dir einfach das halbe Haus unter Aufhebung der Vereinbarung.
Ab zum Steuerberater!!!
Hallo wfwbinder,
danke für die Antwort. Mittlerweile ist mir soweit alles klar.
Jetzt hätte ich an folgende Möglichkeit gedacht:
ErbstG eröffnet ja im § 7 die Möglichkeit einer Schenkung unter aufschiebender Bedingung. Damit wäre die Schenkung erst nach Bedingung möglich. Könnte man einen Passus aufnehmen der die aufschiebende Bedingung in Form von Eheschließung beinhaltet?
Soweit ich ja weiß unterliegen Verlobungsgeschenke, auch über den Freibeträgen, bspw. ein Ring für 100000 EUR, nicht direkt der Schenkungssteuer, weil man in der Verlobung die aufschiebende Bedingung der Eheschließung sehen kann (s. http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/valentinstag-verliebt-verlobt-versteuert/11371240.html)
Kann man jedoch überhaupt die Hälfte des Hauses überschreiben mit aufschiebender Bedingung? Leider gibt das Www. nicht viel her und 2 Steuerexperten die ich fragte, wussten auch nicht auf Anhieb Bescheid.
Ein gekaufter Kommentar zur ErbstG hält sich in diesem Punkt auch eher zurück.
VG