Wie verhält es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand vom Jobcenter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er min. 12 Stunden abwesend ist,dann steht ihm schon mal die Pauschale von 6 € pro Tag zu !

Das sind dann 5 x 6 € Pauschal = 30 € weil er ja an jedem dieser Tage min. 12 Stunden außer Haus ist.

Bei mehr als 8 Stunden stünden ihm dann pro Tag 12 € zu und bei 24 Stunden 24 €,davon aber auch nur jeweils diese 6 € Pauschal und für den Überschuss müssen die tatsächlichen Kosten angefallen sein und nachgewiesen werden können.

Das mit den 6 € Pauschal müsste im § 6 Abs. 3 ALG ll - V stehen und die anderen Regelungen in den §§ 11 - 11 b SGB - ll.

Danke dir für deinen Stern !

Sollte das nicht vom arbeitgeber bezahlt werden?

Das jobcenter ist doch meines wissens für langzeitarbeitslose zuständig, sprich hartz-4 und die bundesagentur für arbeit für arbeitslose für maximal 1 jahr.

Aber dein mann arbeitet doch

Es geht in meinem Anliegen nicht darum wer zuständig ist oder nicht. Die Grundvoraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand liegen vor. Gern würde ich auf meine Hauptfrage Antworten erhalten und keine Grundsatzdiskussion führen.

Dein man kan den MEhraufwand beim fianazamt einreichen das jobcneter zahlt sowas nur wen dein man in einer maßnahme ist sonst nicht.(zb umschulung,weiterbildung)

Dies ist so nicht richtig. Auch "Aufstocker" können den Mehraufwand geltend machen. Darum ging es aber nicht in meiner Frage.