Wie verfasse ich nach der Ausbildung einen "Antrag auf Übernahme"?

3 Antworten

Achtung: kein Eigentor schießen! In einer Antwort steht's bereits: falls Du nach Ende der Lehrzeit und Bestehen der Prüfung weiter arbeitest, ist stillschweigend ein Anstellungsverhältnis zustande gekommen. Das würdest Du torpedieren, wenn Du Dich bewirbst und freuen würdest, einen Vertrag zu erhalten. Als Jung-Mitarbeiter unterliegst Du allerdings nicht den Bestimmungen des erweiterten Kündigungsschutzes, d.h., Du wirst bei den ersten sein, die gehen müssen, falls Personal abgebaut wird. Allerdings ist die deutsche Wirtschaft momentan eher auf der Suche nach guten Fachkräften als dass sie welche loswerden will.

wenn du schon die prüfung abgelegt hast und dein arbeitgeber vorher nicht deutlich zum ausdruck gebracht hat, dass mit ende der ausbildung "schluss" ist, hast du schon einen unbefristeten arbeitsvertrag.

wenn (noch) nicht, schreibe einfach ein paar zeilen, bedanke dich für die gute ausbildung (und noch etwas mehrt honig um den bart) und dass du dich freuen würdest, nach bestehen deiner abschlußprüfung gerne in deinem ausbildungsbetrieb weiterarbeiten zu können. bitte auch um eine verbindliche antwort. diese antwort hat dann vertragscharakter.

das sollte reichen, einen formellen "antrag" gibt es nicht. ist mir auch ziemlöich neu, dass nicht die firma die initiative ergreift und sich eine guite nachwuchskraft sichert, sondern abwartet, ob der azubi das macht. was passiert denn, wenn du zweifelst oder was anderes machen willst?

Schreib eine Bewerbung mit allen tipp und tapp.
Hattest du schon deine Prüfung, mit Gesellenbrief? Und arbeitest du weiter? Dann besteht bereits ein unbefristet Vertrag :)