Wie vererbt man ein Grundstück samt Haus, wenn ein Geschwisterteil nur den Pflichtteil bekommen soll?

11 Antworten

Wie schon viele geschrieben haben, solltet ihr euch an einen Notar wenden. das Ganze sollte dann testamentarisch festgehalten werden. Dort ist es möglich zu regeln, dass dein Bruder nur einen Pflichtanteil bekommt bzw. auch bei Tod eines Elternteils der Hinterbliebene an ihn nur einen geringen Pflichtanteil auszahlen muss und dann alles abgegolten ist, sodass nach dem Tod des zweiten Elternteils seitens deines Bruder keine Ansprüche mehr gestellt werden können.
Im Übrigen smuss sowas immer notariell festgehalten werden, da es sich um ein Grundstück handelt. Nicht notarielle Regelungen sind rechtlich hinterher nicht anerkannt!

Ihr könnt zwar auch, wie bereits geschrieben wurde, das Haus auf dich überschreiben lassen bzw. du kannst es deinen Eltern zu einem kleinen Teil abkaufen, aber soweit ich weiß kann es passieren, dass, sollten eure Eltern innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf sterben, du deinen Bruder trotzdem für das Haus auszahlen musst.

Vielen Dank für die Antwort. Was mir noch eingefallen ist: Kannst du das mit dem Pflichtteil nach dem Tod des Erstversterbenden festlegen? Also nicht dass das Kind in der Hoffnung auf "mehr" Erbe sagt: "Nein, ich will das jetzt nicht, ich warte bis Beide gestorben sind...".

Ich würde gleich zu einem Notar gehen. Die wissen genau Bescheid und kennen solche Fälle - wo es um so viel Geld geht sollte man die Zeit und die Anstrengung investieren um sicher sein zu können.

Es kommt auch darauf an, wie alt die Eltern sind!

Dann könnte man auch über eine sofortige Schenkung mit Wohnrecht für die Eltern nachdenken. Darüber sollte man sich aber mit einem Anwalt o.ä. beraten.

Der Sohn hat Anrecht auf seinen 25 % Pflichtteil, wenn es testamentarisch festgelegt ist.

Wenn du zum Alleinerben eingesetzt bist, schließt das natürlich auch das Hausgrundstück ein. Sollten beide Eltern Miteigentümer des Hauses sein, ist es üblich, dass sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und der Letztversterbende die Kinder oder eben in diesem Fall ein Kind. Denkbar wäre theoretisch auch, bzgl. eines etwaigen Erbteils (sollte keine Enterbung vorgenommen werden) des Bruders Nacherbfolge anzuordnen, so dass im Falle seines Todes nichts seiner Frau zufällt. Bei einer Enterbung können die jeweiligen Pflichtteilsansprüche (Geldansprüche) aber nicht verhindert, allenfalls durch kluge Vorsorgemaßnahmen vermindert werden. Generell gibt es viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Fall. Wenn ihr das Optimale herausholen wollt, solltet ihr euch z.B. von einem Notar beraten lassen.

Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage ist mir noch in den Sinn gekommen. Meine Eltern hatten neulich eine Reportage gesehen, in der einem Sohn das Haus von seinen Eltern überschrieben wurde und sie hatten ein Wohnrecht darin. Dieser Sohn verkaufte aber aufgrund des schlechten Einflusses seiner Ehefrau das Haus irgendwann und die Eltern saßen praktisch auf der Straße... Deshalb war und ist mein Vater nun skeptisch, was eine Überschreibung angeht. Gibt es eine Möglichkeit, dass nur in konkreter Absprache mit den Eltern ein Verkauf möglich ist
oder könnte man da irgendwie eine Klausel einbauen? Also zur Sicherheit der eigenen Eltern.

Wenn die Eltern ein dingliches (im Grundbuch eingetragenenes) Wohnrecht haben, können sie nicht einfach auf die Straße gesetzt werden. Ich kenne aber den Einzelfall dieser Reportage nicht. Wenn die Eltern nicht wollen, dass das Grundstück weiter verkauft wird, wird in der Praxis oft eine Rückerwerbsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese kommt dann zum Tragen, wenn von vorneherein festgelegte Ereignisse eintreten. Z.B. der Verkauf ohne Zustimmung oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kindes. In solch einem Fall bestünde dann ein gesicherter Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks.

@Ronox

Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage, die noch wichtig wäre. Würdest du in diesem Fall zu einer Schenkung oder zu einer Übertragung raten? Was wäre denn da am sinnvollsten, auch finanziell gesehen? Vielen Dank nochmal für die Mühe!

Eine Übertragung bezeichnet einfach nur den Übergang des Eigentuns. Das ist natürlich auch bei einer Schenkung der Fall, deswegen kann man nicht zum einen oder zum anderen raten. Generell kann ich hier keine Empfehlungen abgeben, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Dafür gibt es die rechtsberatenden Berufe.

@Ronox

Meine Eltern hatten vor einer Weile schon mit einem Notar gesprochen, der zu einem Erbvertrag geraten hatte. Da waren allerdings einige Sachen dabei, die nicht sehr überzeugend waren. Deshalb sind meine Eltern nun etwas skeptisch, aber sie werden nicht darum herumkommen, nochmal einen anderen Notar aufzusuchen. Mit den Notaren ist es wahrscheinlich ähnlich wie heute einen guten Arzt zu finden... Wir haben auch einiges an Literatur gekauft, aber so richtig schlau wird man daraus auch nicht. Also meine Eltern sind Beide Anfang und Ende 70. Was würdest du denn persönlich in diesem Fall machen, wenn du das Haus nur einem Kind übertragen/schenken willst? Es ist immer ganz gut, mal allgemein eine Meinung zu hören, weil du auch Ahnung auf dem Gebiet hast.

Man kann nicht so ohne weiteres den eigenen Sohn aufs Pflichtteil setzen. Da müsste er schon selbst nachweislich unangemessene Schulden machen, die Eltern bedrohen o.ä. Dass er mit einer etwas schwierigen Person verheiratet ist, ist kein Grund.

Deine Eltern sollten zu einem Notar gehen und sich beraten lassen, wie man das Testament am besten aufsetzt, damit Dir das Haus zufällt und er ausgezahlt wird. Das muss dann evtl. Du nach dem Ableben Deiner Eltern, oder wenn Du das Erbe vorzeitig antrittst, übernehmen. Geh am besten mit zu diesem Beratungsgespräch. lg Lilo

Was du meinst, ist die vollständige Enterbung mit der Folge, dass es gar nichts mehr gibt. Pflichtteil geht immer, das ist eine Folge der Testierfreiheit.

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