Wie verbindlich sind online-Angebote von Versicherungen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland kann man JEDEN online abgeschlossenen vertrag innerhalb von 14 Tagen grundlos kündigen. Auch Online-Angebote sind natürlich verbindlich.

Deine Schwester sollte die Versicherung anrufen und nach dem WARUM der Mehrkosten fragen. Sind die nicht nachvollziehbar begründet, sollte sie den Vertrag innerhalb der 14 Tage zurückziehen.

... da sie sie von der aktuellen Rechnung ihres Vorversicherers übernommen hat, also schadensfreie Jahre, ... 

Hallo DuKeineAhnung,

dann vergleich einfach mal die SF-Klasse, also die Anzahl der schadenfreien Jahre: hat sie beim Vorversicherer irgendwann mit SF 2 angefangen und der Folgeversicherer übernimmt z.B. diese frühere Einstufung nicht voll, dann kann es schon mal teurer werden als das Angebot! Gültigkeit hat nur die vom Vorversicherer bestägtigte Anzahl der schadenfreien Jahre - leider!

Gruß siola

Die Frage ist, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn Deine Schwester das Angebot zu den Onlinekonditionen abgegeben hat und die Versicherung dies nicht annimmt, sondern ihrerseits den Preis erhöht, liegt meines Erachtens ein neues Angebot der Versicherung vor. Und das kann man annehmen oder ablehnen. Ich würde es ablehnen.

Wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht, müssen die Abweichungen kenntlich gemacht werden und der Kunde hat ein Widerrufsrecht.

Schon mal die Versicherung angerufen und nach dem Grund gefragt?

IchKeineAhnung 
Fragesteller
 07.11.2014, 13:56

Ja. Sie behaupten, ihre Versicherung hätte "andere" Angaben gemacht. Aber welche konkret, konnte man ihr nicht sagen. Das kann sie aber nicht verstehen, dass sie alle Angaben von der aktuellen Rechnung übernommen hatte.

kim294  07.11.2014, 15:18
@IchKeineAhnung

Dann wird es sich bei der SF-Klasse beim Vorversicherer wohl um eine Sondereinstufung gehandelt haben, die bei einem Versicherungswechsel so nicht weiter gegeben wird.

Im Internet findest du von Versicherungen immer Lockangebote. Da werden gerne Preise angegeben, die sich dann als unwahr herausstellen, wenn man einen Vertrag abschliesst.

In solchen Fällen vom Widersruchsrecht Gebrauch machen. Dazu hat man 14 Tage Zeit, auch bei Online abgeschlossenen Verträgen.

Besonders krass sind diese Beitragsangaben bei Krankenversicherungen und das bei den Privaten. Da wird irgendein junges Alter angegeben und ein verlockender Beitrag genannt. Möchte man aber das versichern, was wirklich notwendig ist, dann sieht man sich recht schnell mit weitaus höheren Beiträgen konfrontiert.

In dem von dir genannten Fall könnte es sein, dass sich während des Wechsels zu der neuen Versicherung eine Beitragserhöhung ergeben hat. Das ist oft beim Jahreswechsel der Fall, dass Beiträge steigen, weil der Schadensumfang gestiegen ist.