Wie unterscheidt sich die Vertretung der GmbH von einer OHG?

4 Antworten

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GmbH - eigene juristische Person

OHG - keine eigene juristische Person

Generell geführt wird die GmbH von ihrem Geschäftsführer(auch mehrere Personen), dieser vetritt die Unternehmung sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis (NUR er oder die Geschäftsführer haben überhaupt das Recht zu vertreten, sonst kein anderes Organ innerhalb der GmbH) und wird von der Gesellschaftsversammlung (alle Gesellschafter mit Stammeinlage) gewählt. Diese setzen dem Geschäftsführer auch Grenzen zu Ausgaben usw. fest

Die OHG hingegen wird von allen Gründungsmitgliedern ( 2 oder mehr) geführt. Es gibt keine weiteren führenden Organe. Die Vertreter (Gründer) haften sowohl mit Geschäfts- also auch mit Privatvermögen für ihre Unternehmung, haben aber im Innen- sowie im Außenverhältnis keine Grenzen (sofern nicht vertraglich geregelt)

Falls deine Frage noch offen war hoffe ich dass sie hiermit beantwortet habe

Gemeinschaft mit beschränkter Haftung ist die GmbH und offene Handelsgesellschaft ist die OHG. GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, OHG ist eine Personengesellschaft. Der Unterschied, Bei der Kapitalgesellschaft ist die Haftungsgrenze das eingesetzte Kapital, bei der Personengesellschaft haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Näheres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch

Meine Frage war es wer GENAU die Vertretung für diese rechtsformen sind :)

also gmbh ist eine gemeinschaft mit beschränkter hafung und ohg ist eine offe handelsgesellschaft !