wie umgehen mit streitsüchtigem vermieter?

3 Antworten

Auch behauptet sie, dass Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden, mitgemietet sein würden, obwohl die Gegenstände gar nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.

Da hat die Vermieterin absolut recht, auch wenn nichts im Mietvertrag steht, gelten Sachen als mitvermietet, wenn sie bei Einzug in der Wohnung sind.

Der Mieter will die Sachen aber raushaben und hat sie jetzt in den Keller gestellt.

Dann muss er sie halt vernünftig einlagern und bei Auszug wieder in die Wohnung stellen.

Die Vermieterin hat jetzt aktuell wieder einen langen Brief geschrieben, in dem sie den Mieter auffordert, selbst die Wohnung zu kündigen und sie wolle sich auch überlegen ihn fristlos zu kündigen.

Der Mieter kann fristgerecht kündigen aber er muss es nicht.

Die Vermieterin hat keine wirksamen Gründe um zu kündigen.

johnnymcmuff Hallo, bist du sicher? Denn wenn die Möbel nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, dann "existieren" sie doch quasi nicht als Einrichtung...?? Denn dann könnte doch jeder Vermieter seine ausrangierten Möbel in die Wohnung stellen und der Mieter muss die alten Sachen dann noch einlagern...? Das kann doch nicht sein? LG

Vielleicht hilft das gesprochene Wort mehr als das geschriebene?!

Natürlich hatten die auch schon Gespräche. Dann trifft sie mit dem Mieter Vereinbarungen, die sie später schriftlich widerruft-Z.B. die nicht im Mietvertarg aufgeführten Möbel zu entfernen und dann schreibt sie ein paar Tage später, dass sie "einen Teufel tun wird". Es hat also wenig Sinn, wenn man sich nicht aufreiben will-das macht das Ganze ja so schwierig...

Wenn es Einrichtungsgegenstände in der Wohnung gibt, die der Mieter übernimmt, so gelten diese als mitvermietet. Es muss nicht zwingend im Mietvertrag vereinbart sein, dazu reicht eine Liste oder die Erwähnung beim Übergabeprotokoll, wie auch geschehen.

Wenn Sie die Gegenstände nicht möchten, so können Sie diese in den Keller stellen, wie geschehen, müssen diese bei Auszug aber wieder in die Wohnung stellen.

von daher sollte es keine Streitprobleme geben.

Hören Sie auf Briefe zu schreiben. Reden ist besser.

Wenn Sie sich in der Wohnung allerdings nicht wohl fühlen, können Sie jederzeit fristgerecht kündigen.

Die Möbel tauchen weder im Übergabeprotokoll auf noch im Mietvertrag!