Wie überprüft das Finanzamt gefälschte Rechnungen und Belege?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehen wir mal bei der Originalrechnung von einer Hotelrechnung von 150 € aus, Datum 12.12.13. - 150,00 €

Sobald die Rechnung das System verlässt und aus dem Drucker kommt ist dort eine Rechnungsnummer festgeschrieben. Ebenfalls druckt das Hotel eine Rechnungskopie, die dann auch beim Finanzamt eingereicht wird.

Somit liegt ein Beweis zum Abgleich in jedem Fall vor. Im Normalfall werden diese Rechnungen auch sehr präzise korrigiert und kontolliert.

Meiner Meinung nach ist die Chance 50/50, da die Kontrolle von Menschenhand stattfindet und auch diese hin und wieder Fehler macht und ein solches Detail nun doch eher unauffällig ist.

Probieren geht über studieren, ich bin mir nicht sicher ob es ein Strafmaß für Dokumentenfälschung gibt bzw. wie hoch sich die Strafen belaufen, vielleicht findest du dazu auch in anderen Beiträgen hilfe.

Bist du sicher, dass das Finanzamt in Ihren Registern das Äquivalent dazu sucht? Das käme mir nach einem enormen Maß an Arbeit vor. Ansonsten klingt dein Gedanke plausibel; habe ich nämlich auch schon dran gedacht.

@Honigmelone

Nein, sicher bin ich mir leider nicht, Stichprobenartig wird dies auf alle Fälle passieren. (Berechtigte Frage - <200 € tatsächlich interessant für das FA?!)

In wie weit dies aber ausgedehnt wird ist fraglich. Deshalb sagte ich: 50/50 entweder man hat das Glück und es geht durch, oder sie werden durch Unstimmigkeiten darauf Aufmerksam.

Gibt es zu der gefälschten Rechnung auch einen Überweisungsbeleg? Der ist nämlich Voraussetzung. ohnt sich der Betrug den, es werden nur 20 % der Kosten anerkannt, das wären 40 Euro.

Theoretisch ließen sich Kontoauszüge ebenfalls fälschen, da diese heutzutage oftmals elektronisch zur Verfügung stehen.. 
Aber stimmt, bei so einer Bagatelle , müsste die Person sich fragen, ob ein Betrug lohnt. Allerdings ließe sich mit dieser Masche ja einiges an Mehr rausholen. Bliebe also immer noch die Frage, wie kann das Finanzamt sowas überprüfen??

@Honigmelone

Das FA könnte den Rechnungsleger nach dem Datum der Begleichung fragen, wenn sie argwöhnisch sein sollten. Aber es lohnt sich nicht, Wenn es sich um Handwerker-Rechnung handelt, falen Wegekosten Materialkosten raus, nur die reine Arbeit wird anerkannt.