Wie überprüfe ich ob der Vermieter ein Betrüger ist oder nicht?

7 Antworten

Ein Eigentümer einer Immobilie kann jederzeit auch jemand anderes (Verwandte, Bekannte etc.) als Vermieter einsetzen. Vermieten muss die Wohnung nicht der Eigentümer selbst. Auch kann eine Vermietung vom Eigentümer an eine Hausverwaltung abgegeben werden, die dann als Vermieter fungiert. Letzendlich können Sie zwar im Grundbuch bei Gericht sehen, wer der Eigentümer ist, dieser muss aber rein rechtlich die Mietverträge unterschreiben. Sie haben sich letztendlich als Mieter immer an den zu halten, der den Mietvertrag als Vermieter unterschrieben hat. Alles andere kann ihnen egal sein. " Betrüger" ist ein Vermieter lange noch nicht, wenn er z.B. alt ist und einen Sohn als Vermieter einsetzt.

Es geht hier um: Wie überprüfe ich ob der Vermieter ein Betrüger ist oder nicht?

Mittlerweile sind viele Betrüger im Net,die Bilder von Wohnungen reinstellen,die Ihnen gar nicht gehören oder gar nicht zu vermieten sind!

Ein Eigentümer einer Immobilie kann jederzeit auch jemand anderes (Verwandte, Bekannte etc.) als Vermieter einsetzen.

Richtig,kann man mit einer Vollmacht,doch weiß man dann immer noch nicht ob derjenige ,der die Vollmacht unterschrieben hat auch wirklich der Eigentümer ist.

Vor Ort selbst nachfragen. Sich einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen oder andere Unterlagen, die belegen, dass er der Eigentümer ist oder berechtigt ist, die Wohnung zu vermieten. (Selbst kann man als Privatperson nicht Einsicht ins Grundbuch nehmen, wenn man keine Vollmacht vorlegen kann - und eine evtl. Anmietung ist kein ausreichender Grund ohne Vollmacht Einsicht zu nehmen - so ist es jedenfalls bei uns). Wenns im Mietobjekt Hausmeister oder Hausverwalter gibt, da nachfragen. Gibt es Vormieter? Einfach Vorsicht walten lassen und keine Vorleistung bringen. Leider gibts derzeit die Masche von Abzockern, die vorweg Geld für die Zusendung des "Wohnungsschlüssels" verlangen - auf dubiose ausländische Konten. Ein ehrlicher Vermieter wird Verständnis dafür aufbringen, dass man sich da absichern will. Sicher wird es ja ein persönliches Gespräch bzw. eine Wohnungsbesichtigung geben.

Ich muß den vorangegangenen Antworten widersprechen. Im Grundbuchamt wirst Du k e i n e Antwort bekommen. Auskunft und Einsicht in die Grundbücher bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das wird sehr eng ausgelegt; Dein Grund recht hier bei weitem nicht aus!

Richtig. Da wäre ziemlich was los wenn jeder Mietinteressent erst mal ins Grundbuch sehen wollte. Weiter macht es kaum Sinn, denn Eigentümer und Vermieter müssen nicht identisch sein.

Es geht hier um: Wie überprüfe ich ob der Vermieter ein Betrüger ist oder nicht?

Mittlerweile sind viele Betrüger im Net,die Bilder von Wohnungen reinstellen,die Ihnen gar nicht gehören oder gar nicht zu vermieten sind!

Wenn Sie so schlau sind,dann schreiben sie doch mal wie man es überprüfen kann!

Mir ist gerade etwas eingefallen und setze es als Kommentar zu meiner Antwort ein!

@johnnymcmuff

@jonnymcmuff: Bitte nicht so brüllen und sachlich bleiben! Das "sogenannte Problem" ( "betrügerischer Vermieter") stellt sich in der Regel nicht, wenn ein solider Mietinteressent sich bewirbt und nichts über den Zaun bricht! Eine Verwaltung wird in der Regel einen Mieter zunächst "prüfen" und dann ein Vertragsangebot zur Vermietung der Wohnung unterbreiten und dem Mieter einen Vertragsentwurf zuschicken und/oder dann einen Termin zur Unterzeichnung vereinbaren wollen. Spätestens dann sollte auch die Geschäftsadresse der Verwaltung bekannt sein. Seriöse Vermieter verlangen k e i n e Vorauszahlungen oder Bargeld oder sonstige "Gebühren" vor Vertragsabschluss. Von vermeintlichen Beauftragten, die die Wohnung etwa zeigen oder dann übergeben sollten, kann man sich dann auch eine Vollmacht des Eigentümers/Verwaltung zeigen lassen. Wenn hier irgend jemand "drängelt", die Wohnung an den "Mieter zubringen", irgendwelche Zahlungen etwa in bar verlangt, wäre Mißstrauen angebracht.. Auch etwa Schlüssel gegen Geld zu verschicken ist völlig unüblich. Für den Fall, dass eine einzelne Eigentumswohnung vom Eigentümer selbst ohne eine zwischengeschaltete Verwaltung (Sondereigentumsverwaltung) vermietet wird: Man kann den Eigentümer der Wohnung (oder dessen Beauftragte) auch nach dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums (alles was das Haus außerhalb der Wohnungseingangstür betrifft) fragen. Der Verwalter bei Wohneigentumsanlagen müsste im Normalfall auch per Aushang im Haus erkennbar sein. Da könnte man bestenfalls mal nachfragen.

Ob er der Besitzer ist oder nicht wird dich nicht weiterbringen. Du solltest dich lieber dafür interessieren ob er der Eigentümer ist. Dies erfährst du nur im Grundbuchamt.

Mieterbund, wenn du da nicht Miglied bist kostet das ein paar Euro, lohnt sich aber wenn du sonst vll. reinfällst.