Wie teuer ist eine Anzeige wegen Ladendiebstahls?

6 Antworten

Du wurdest beim Ladendiebstahl erwischt. Nicht schön, aber das ist schon mehreren Menschen passiert. Die Konsequenzen werden, sofern Du noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, nicht ganz so schlimm werden. Zuerst kommt es auf den Wert des Diebesgutes an. Unter 50,-€ geht der Gesetzgeber von einer „geringwertigen Sache“ ( §248a StGB ) aus. Bei einem Wert darüber ist es ein Diebstahl nach § 242 StGB. Logischerweise ist die Strafandrohung bei geringwertigen Sachen niedriger.

Du wirst in den nächsten 1-9 Wochen einen sogenannten Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Dort kannst Du Dich schriftlich zum Tatvorwurf äußern. Bei Jugendlichen könnte es auch sein, daß eine mündliche Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erfolgt. Wenn man ein bißchen Bedauern zeigt, kann das gewiß nicht schaden. Wenn Du wirklich einen Diebstahl begangen hast, solltest Du nicht rumlügen und auch nichts beschönigen. Es nützt nichts und wird Dir als Uneinsichtigkeit ausgelegt. Das hat dann normalerweise einen Einfluß auf die Konsequenz, die da folgt. Bei der Frage, ob Du mit einer Einstellung gegen eine Auflage einverstanden bist, solltest Du „Ja“ ankreuzen.

Je nachdem, ob Du beim Zeitpunkt des Diebstahls 18 oder darunter (immer Jugendstrafrecht), höchstens 20 (meistens Jugendstrafrecht) oder über 20 warst (Erwachsenenstrafrecht) wird von der Staatsanwaltschaft nun die Konsequenz festgelegt, die da folgen soll.

Bei Jugendstrafrecht ist zu erwarten, daß bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen ein ermahnendes Gespräch durch das Jugendamt oder die Polizei erfolgt. Bei einem „normalen“ Diebstahl wirst Du wohl ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Danach wird das Verfahren nach §§ 45, 47 JGG eingestellt.

Wenn Du nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wirst, wird das Verfahren meist ohne Auflagen oder mit einer kleinen Geldauflage (unter 400,-€) nach § 153 bzw. § 153a StPO eingestellt. Wenn es sich um einen "normalen" Diebstahl (über 50,-€) handelt, gibt es entweder eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage nach § 153a StPO oder eine „kleine“ Geldstrafe, die unter 40 Tagessätzen bleiben sollte.

Für alle Fallkonstellationen gilt: Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis und Du bist nicht vorbestraft.

Die sogenannte "Fangprämie" sollte übrigens nicht mehr als 50,-€ betragen. Mehr brauchst Du nicht zu bezahlen. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, das zwar schon ziemlich alt, aber immer noch gültig ist.

Je nachdem, wie oft ihr das schon gemacht habt, wie hoch euer Einkommen ist und ähnlichem, können die gesamten Verhandlungekosten auf euch zu kommen. Das können locker ein paar tausend Euro sein.

ich das erste mal, meine Freudin das 2.

wir sind beide 15 Jahre alt

100 Euro wird es kosten.Mit Anwalt würde es teurer.Aber der wird am Strafmaß nichts ändern können.

Wenn du Sozialstunden bekommst wirste vermutlich nichtts zahlen müssen. Höchstens die Vertragsstrafe an H&M

Höchstens die Vertragsstrafe an H&M

Wenn man unter 18 muss man diese nur Zahlen wenn die Eltern zustimmen.

@Havege

Deshalh schrieb ich "höchstens", dieses Wort in dem Zusammenhang bedeutet, dass man *eventuell*** die Vertragsstrafe zahlen muss