Wie teuer ist ein Widerspruch mit professioneller Hilfe bei Rentenablehnung (Erwerbsminderungsr.)?

8 Antworten

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Ich denke, wenn Du einen Anwalt dazu nimmst, dann hängt es stark davon ab, ob Du Rechtschutzversichert bist bzw ob Du über einen Beratungsgutschein vom Gericht bekommst... Dann kostet es Dich entweder die Selbstbeteiligung oder aber 10,-€ (beim Beratungsgutschein).

Ansonsten hängt das Honorar des Anwalts vom Streitwert ab- und das kann, grade, wenn Du ein Gegengutachten erstellen mußt (auf eigene Kosten) ganz ordentlich ins Geld gehen.

Mein Mann war vor 9 Jahren in der Situation. Wir haben das letztlich ohne Anwalt gemacht, da uns das einfach zu teuer war...

Der Kampf mit dem Versorgungsamt und der Rentenkasse hat rund 2 Jahre gedauert- wir haben ihn verloren. Mein Mann war zwar zu kaputt, um zu arbeiten, aber auch nicht kaputt genug, um eine Rente durch zu setzen... Er verlor darüber seinen Job und sein Selbstwertgefühl- hätte, wenn die sich mal hätten einigen können eine innerbetriebliche Umschulung machen können- was letztlich dann daran gescheitert ist, da sich Arge und BfA eben nicht einigen konnten, wer die Kosten trägt. Die Kostenzusage kam 6 Wochen nach seiner Kündigung!

Wenn Du Widerspruch einlegen willst, dann stell Dich also auf einen etwas längeren Kampf ein- und auch, wen es zwischendurch den Anschein haben sollte: gewinnen tut man diesen leider nicht so leicht. Die entsprechenden Ämter sind da leider sehr stur und deren Mühlen arbeiten seeeeeeeehr langsam!

Hab auch weiter geforscht und soll beim Rentenberater in Hannover sage und schreibe rund 1500,-€ auf den Tisch legen. Beim Anwalt rund 400,-€ ohne Beratungsgutschein und 10,-€ mit. Das es nicht einfach wird weiß ich, aber was soll's, es geht nicht anders.

Geh zum VDK, kleiner Jahresbeitrag, die Helfen Dir in allen Lebenslagen, nicht nur bei der Rente.

Die Kosten variieren hier: Verbände sind mit ca. 50 € Jahresbeitrag dabei. Anwälte und Rentenberater rechnen gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder schließen eine Vergütungsvereinbarung. Bei mir kostet beispielsweise eine Vertretung ab Widerspruch mit Vergütungsvereinbarung (incl. evtl. folgende Verfahren) - sofern jemand eine Rechtsschutzversicherung hat - 550,- € netto (1. Hälfte ist dann als Vorschuss zahlbar, der 2. Teil wenn das WS-Verfahren abgeschlossen ist). Auf den Mandanten kommen bei mir dann i. d. R. keine Kosten mehr zu (außer evtl. die Fahrt zum Sozialgericht). Werden die Verfahren einzeln abgerechnet (also das Widerspruchsverfahren extra, dann das Klage- und evtl. das Berufungsverfahren) so klingt das im ersten Moment evtl. günstiger, kann aber natürlich im Nachhinein wesentlich teurer werden (die weit überwiegende Zahl der EM-Rentenverfahren geht vor Gericht!).

Und was man nicht vergessen darf: Eine ordentliche Vertretung erfordert einen erheblichen zeitlichen Aufwand (dagegen ist eine Steuererklärung, für die man i. d. R. mehrere hundert Euro hinblättert, zeitlich ein Klacks).

Viele Grüße, Petra Binsmaier - Rentenberaterin

Es kommt immer darauf an, aus welchem Grund die Rente abgelehnt wurde.

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, hilft der beste Anwalt oft nichts.

Handelt es sich um medizinische Gründe, ist es oft hilfreicher, den Widerspruch zusammen mit seinem behandelnden Arzt zu formulieren.

Bei Rentenfragen helfen auch die Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Rentenberater sind meist hilfreicher als Anwälte und VdK oder SOvD sind kostengünstige Alternativen.

Beim VDK wird er am günstigsten sein musst nur Mitglied werden.