Wie stehen die Möglichkeiten vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen beim Zoll?

2 Antworten

Maßgeblich für Beförderungen ist das Leistungsprinzip: Beförderungen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zumeist ist ein Wechsel des Dienstpostens erforderlich; vor der Beförderung erfolgt eine Erprobung auf dem höher bewerteten Dienstposten.

Im Rahmen speziell geregelter Aufstiegsverfahren besteht für qualifizierte Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen. Voraussetzung dafür ist das erfolgreiche Bestehen eines Auswahlverfahrens und der erfolgreiche Abschluss des Aufstiegsverfahrens (§§ 35 ff der Bundeslaufbahnverordnung)

Der mögliche Laufbahnwechsel hängt also von deinen Leistungen innerhalb des Berufs und dem Bestehen von Auswahlverfahren ab.

so, wie es stellen gibt und wie du die prüfung bestehst bzw. wie deine beurteilungen ausschauen

Heißt das wenn ich die Prüfungen in der Ausbildung gut/sehr gut bestehe ist es möglich?

@McAndrew

nix ist unmöglich

Die Prüfungen in der Ausbildungen haben damit nichts zu tun. Du musst dich nach der Ausbildung einen bestimmten Zeitraum über erproben und erst dann darfst du, bei sehr guten Beurteilungen, an dem Auswahlverfahren für den gD teilnehmen.