Wie soll ich mich als Geschädigter bei einer Insolvenz verhalten?

6 Antworten

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Das Geld kannst du getrost abschreiben.Es giebt genügend andere Gläubiger mit größeren Summen.Du kannst deinen Anspruch natürlich beim Insolvensverwalter anmelden.Aber wenn nicht genügend Geld da ist bekommt jeder Gläubiger nur einen gewissen Prozentsatz,ermittelt an der Höhe des Schadens,sodas nichts da sein wird

Wende Dich an den Insolvenzberater. Wenn Dir einer Auskunft darüber geben kann, ist er es, der es kann!

da kannst du wirklich nur warten, ob im mai eine vorstellung kommt! ärgerlich, aber es sind nur karten, andere haben schon autos gekauft, 30000 euro gezahlt und dann wegen insolvenz das auto nicht bekommen und das geld war weg! eine schweinerei, wenn die leute wissen, dass sie wohl insolvenz beantragen und der geschädigte der ottonormaverbraucher ist.

Da Du die Karten schon bezahlt hast, hast Du einen Anspruch nur aus der Insolvenzmasse. Einen Anwalt brauchst Du nicht, aber das Geld.....

Das Geld kannst du abschreiben! Einen Anwalt zu konsultieren dürfte teurer werden, als die Karten waren. Und auch der kann nichts rausholen, wo nichts rauszuholen ist.