wie soll ich kindesunterhalt nachweisen?

8 Antworten

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Wenn Dein Exmann die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist er auch unterhaltspflichtig. Dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob er auch wirklich der leibliche Vater ist.

Da Du zunächst alle Einkommensmöglichkeiten ausschöpfen mußt, bevor Du Hartz IV bekommst, handelt die ARGE hier schon richtig. Sie kann auch von Dir verlangen, daß Du Dir für den Kindesunterhalt einen Unterhaltstitel beim Jugendamt ausstellen läßt. Dies solltest Du auch allein aus eigenem Interesse tun, um für die Zukunft etwas in der Hand zu haben, um den Kindesunterhalt auch sicherzustellen.

Soweit ich weiß, kann sich Dein Ex auch nicht mehr mit Hilfe einer Vaterschaftsanfechtung gegen die Vaterschaft wehren, da er diese freiwillig anerkannt hat.

Der Ehemann braucht die Vaterschaft nicht anzuerkennen. Er ist der Kindsvater "kraft Gesetzes".

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Dass er allerdings möglicherweise keinen Unterhalt für ein Kind zahlen möchte, das nicht von ihm ist, kann ich gut verstehen. An seiner Stelle würde ich sofort die Vaterschaft anfechten.

er hat -noch- nix gezahlt, er ist vor 2 wochen ausgezogen.

woher sollen wir denn wissen wieviel er zahlen muss etc???

Das lese ich jetzt erst, sorry ...:

Wenn er noch nichts gezahlt hat, mußt Du das der Arge mitteilen (evtl. auch Jugendamt). Die werden dann erstmal selbst versuchen (zumindest das Jugendamt), das Geld einzuklagen bzw. helfen Dir auf jeden Fall weiter, an wem Du Dich wenden mußt. Im schlimmsten Fall erfahrt ihr den Betrag innerhalb von vielleicht 2 Monaten beim Familiengericht, wenn Du Deinen Mann verklagst ...

Solange Dein Mann in den Unterlagen als Vater steht, werden sich die Behörden an ihn halten wegen der Unterhaltszahlungen.

Um das zu verhindern wäre ein Gerichtsbeschluss nötig. Dieser muss feststellen, dass er eben nicht der Vater ist.

Um auf Deine Frage zu antworten:

  • Du mußt per Kontoauszug die Zahlungen für Dich (ich glaube, es war Trennungsunterhalt) nachweisen und den Kindesunterhalt, den entweder der leibliche Vater zahlt (wenn dieser auch schon gezahlt hat, als Du mit Deinem Mann zusammen warst bzw. ihr geheiratet habt) oder den Dein Mann jetzt zu zahlen hat, da ihr verheiratet seit bzw., er eventuell zusätzlich noch die Vaterschafft anerkannt hat.

  • Will Dein Mann nicht zahlen, mußt Du ihn verklagen, sonst erhältst Du kein Geld vom Amt!

  • Will er trotzdem die Zahlung verhindern, muß er vor Gericht die Vaterschaft anfechten.

Wenn er auf dem Papier der Vater ist, muss er auch Unterhalt zahlen, völlig unerheblich, ob er der leibliche Vater ist oder nicht! Den kannst Du mit Hilfe des Jugendamts einfordern, die geben Dir dann auch eine Bescheinigung für die jobcom.