Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

11 Antworten

Wenn Etwas laut Gartenordnung festgelegt ist, so gilt dies als Richtschnur für das Handeln und anfallende Entscheidungen aller Schrebergärtner und auch den Vorstand. Das bedeutet, dass du nur, weil 2m Pools erlaubt sind, diesen nicht automatisch errichten darfst. Eigentlich. Aber: Die Abmahnung ist erfolgt, weil der Pool aus Sicht des Vorstandes genehmigungspflichtig sei. Nun weiß ich nicht, ob dies so in der Gartenordnung festgeschrieben ist. Dann wäre er im Recht. Bezieht sich der Vorstand auf öffentliches Baurecht, so irrt er. Hier ist eine Genehmigung erst einzuholen, wenn ein mit dem Boden fest verankerter Baukörper mit einem Mindestmaß von 9m³ umbauter Raum errichtet wertdden soll. Dein Pool von 2m Durchmesser hat aber nur 8 m³. Außerdem hast du ihn aufgestellt und nicht fest mit dem Boden verankert (z.B. einbetoniert). Auch ist die Forderung nach Rückbhau rechtlich nicht haltbar und völlig willkürlich (als Bestrafung) anzusehen, weil eigentlich der neue Pool in seinen Ausmaßen den vorgesehenen Normen entspricht. Die Forderung des Vorstandes ist somit nicht nur überzogen sondern schon aus Sicht der gültigen Gartenordnung nicht rechtlich zu untersetzen. Such das Gespräch mit dem Vorstand und widerspreche der Abmahnung. Der muss ja eigentlich frozh sein, dass du den Pool auf das zulässige Maß "zurückgebaut" hast. DFer Vorstand sollte seine Abmahnung zurück nehmen. Tut er dies nicht, dann lass im Falle eines funktionierenden Vereins die Mitgliederversamm-lung den Verein aufforderung die Abmahnung zurück zu nehmen. Nötigenfalls über eine Aufhebung des Vorstandsbeschlusses durch die Mitgliederversammlung. Ansonsten stehen dir natürlich die Schiedsstellen bei den Amtsgerichten zur Verfügung.

Erstmal versuchen, nochmal ins Gespräch zu kommen. Lass dir erklären, warum das eine bauliche Anlage ist (ist der Pool fest verankert oder nur aufgestellt?).

Weise nochmal drauf hin, dass ursprünglich auch eine mündliche (dann auch bindende) Genehmigung vorlag. Allerdings hilft dir das nur, wenn du Zeugen hast.

Wenn Reden so nicht geht, dann helfen Schiedsstellen weiter. Kannst dir die Adressen beim Amtsgericht geben lassen. Damit lassen sich Probleme oft für beide Seiten zufriedenstellend aus der Welt schaffen.

auf jeden Fall sachlich reden mit dem Vorstand des Kleingärtner-Vereins. Ist nun mal so, in manchen Laubenkolonien geht zu wie unter Kaiser Wilhelm.

Die Satzung des Vereins mußt Du schon beachten.Berate Dich doch mal mit den anderen Gartenfreunden,wie sie darüber denken.Vielleicht findet Ihr gemeinsam eine gute Lösung.

Widerspruch einlegen und ich hoffe mal, dass die Genehmigung für das 2m-Becken damals schriftlich erteilt wurde, dann kannst Du jetzt ja nachweisen, dass das neue nur 2 m groß ist. Oder hast Du etwa ein Fundament gebaut, wo das draufsteht?