Wie soll der Besitzer eines Parkplatzes eindeutig erkennbar machen, dass es sich um Privatparkplatz handelt?

Bild 1 - (Recht, Auto und Motorrad, Falschparken) Bild 2 - (Recht, Auto und Motorrad, Falschparken) Bild 3 - (Recht, Auto und Motorrad, Falschparken)

16 Antworten

Habe heute mit dem weißen Volvo neben einem blauen Skoda geparkt. Die Situation sieht man auf den Bildern.

Die Fahrzeuge stehen beide deutlich sichtbar auf Privatgrund.

Unabhängig davon, es stellt sich die Frage, wie ich erkennen sollte, dass es sich um ihr Privatparkplatz handelt?

Das ist jetzt nicht ernst gemeint, oder?

Die Parkplätze sind nicht eingezäunt. Es steht kein einziges Schild darüber, dass es sich um Privatparkplatz handelt.

Das ist auch nicht nötig, da man erkennbar über die öffentliche Verkehrsfläche hinweg fahren muss, um auf den privaten Stellplatz zu gelangen. Schon alleine aus dem verlegten Pflaster ist eindeutig erkennbar, dass die öffentliche Fläche mit der Überquerung des Gehweges verlassen wird. Außerdem ist hier ebenso klar erkennbar eine private Pergolakonstruktion angeordnet, ganz zu schweigen von der rechts daneben vorstehenden Garage respektive Zuwegung.

Und die privaten Parkplätze sind fast überall mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet oder eingezäunt.

Weder sind Privatparkplätze zwingend einzuzäunen, noch zu beschildern.

Ich habe der Dame gesagt, ohne Beschilderung als Privatparkplatz oder einem Zaun kann ich nicht wissen, dass es sich um Privatparkplatz handelt und würde ev. Abschleppkosten von ihr zurückverlangen.

Das kannst du dir sparen. Den Prozess würdest du hochkant verlieren, denn selbst ein Blinder mit Krückstock würde erkennen, dass es sich hier um Privatgrund handelt. Hier würde sich dem Gericht wohl eher die Frage aufdrängen, ob du mental geeignet wärst, ein Fahrzeug zu führen.

Auf dem mittleren Bild ist eindeutig zu erkennen dass es sich nicht um einen öffentlichen Platz handelt. Allerdings ist es schon üblich, dass man ein Verbotsschild anbringt

Noch mal zur Fahrschule.

Es ist doch wirklich offensichtlich, das die Parkplätze Privat sind. Da muss niemand seinen Hof mit Schildern pflastern.

Danke für den Tip. Offensichtlich ist hier aber so gut wie nichts. Kein Zaun, keine Beschilderung. 

@Joggi1974

Wenn Du das nicht erkennst, kann man auch nicht helfen.

@Rockuser

Kann man doch. Nenne mir einfach die Merkmale, wieso Du so denkst. Du empfiehlst mir die Fahrschule, kannst aber einfache Frage nicht beantworten. 

Es ist ja wohl klar ersichtlich, dass die Parkplätze nicht im öffentlichen Straßenbereich liegen, sondern auf einem Privatgrundstück.

Von daher würde ich an deiner Stelle kleine Brötchen backen ...

Ich will keine Brötchen backen. Bloss wenn mir mit Entschädigung gedroht wird, weil die Dame angeblich nicht ausfahren kann, dann frage ich mich, woran ist es so klar ersichtlich?

Also da rechts die Garage ist und links der Hauseingang, könnte man davon ausgehen, dass der Bereich dazwischen zu einem privaten Grundstück gehört. Das aber nicht zu 100%.

Sollte das öfter vorkommen, könnte die Besitzerin ja ein Schild anbringen (Privatparkplatz - so ein gelbes Plastikschild an der Hauswand)

Da es sich um ein Versehen handelte, sind alle angedrohten Maßnahmen erstmal sinnlos. Anzeige kann sie nicht erstatten, da es ein Versehen war und du ja weggefahren bist. Abschleppen kann sie dich, zahlt die Abschleppkosten aber erstmal selbst (da auf privatem Gelände, im öffentlichen Raum ist es anders)

Eine Entschädigung steht ihr ebenfalls nicht zu, da sie nicht eingeparkt war und du nichts beschädigt hast.

Daher würde ich mich entspannt zurücklehnen. Und da nicht mehr parken. Du kannst sie allerdings, nachdem du jetzt weißt es ist privat, nicht dazu zwingen ein Schild aufzustellen, da du jetzt Kenntnis der Sachlage hast.

Danke, da bin ich genau der gleichen Meinung. Zu behaupten, dass die nicht rausfahren kann, und Entschädigungsanspruch hat ist reine Frechheit. 

Mit Kennzeichnung des Privatgründstückes würde ich streiten. Es liegt neben der Garage, stimmt, es ist aber kein eindeutiger Hinweis. Muss nicht unbedingt dem Grundstück gehören. Würde ich hier nicht schreiben, dass es sich um Privatgrundstück handelt, hätten viele kommentierende das auch nicht gewusst. 

@Joggi1974

Würde ich hier nicht schreiben, dass es sich um Privatgrundstück handelt, hätten viele kommentierende das auch nicht gewusst. 

Käse. Das ist aus dem Bildmaterial ja schon klar ersichtlich.

@FordPrefect

Nicht unbedingt. Hast selbst geschrieben "nicht zu 100%". Welche Merkmale sollen mir helfen dieses eindeutig zu erkennen?

@Joggi1974

Habe ich nicht :-)

@FordPrefect

Hast Du im ersten Absatz. 

@Joggi1974

Nein. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

@FordPrefect

Stimmt, sorry, habe gedacht, das wäre der gleiche Nutzer.