Wie sind Praktikanten bei einer freiberuflichen Hebamme versichert?
Hallo, ich mache bald ein Praktikum bei einer freiberuflichen Hebamme, und da ich ihre erste Praktikantin bin, wissen wir beide nicht wie ich mich versichern muss. Ich habe schon rausgefunden, dass meine Haftpflicht und meine Krankenversicherung beide greifen, da es ein freiwilliges Praktikum ohne Entgelt ist. Allerdings weiß ich nicht, wie es mit der Unfallversicherung aussieht. Das geht ja normalerweise über den Arbeitgeber, aber wie ist es, wenn der Arbeitgeber freiberuflich ist? Darüber finde ich einfach keine Infos im Internet. Und benötige ich sonst noch irgendwelche Versicherungen?
Liebe Grüße, Amelie
3 Antworten
Du selbst bist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Da diese nach der Jahreslohnsumme berechnet wird, kostet das praktisch nichts.
Die Hebamme muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Dort sind solche kurzfristigen Hilfsleistungen ebenfalls mit gedeckt. Du darfst natürlich nicht selbst "Hand anlegen"
Wenn sie eine Praktikantin beschäftigt, die keinen Lohn erhält, hat das keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Trotzdem unterliegt auch die Praktikantin, der gesetzlichen Unfallversicherung. (für sie kostenlos)
Die Privathaftpflichtversicherung hat mit der Tätigkeit als Praktikantin nichts zu tun. Für Fehler die der Praktikant verursacht, haftet der Arbeitgeber. Es sei denn, er verursacht absichtlich (vorsätzlich) einen Schaden, dann muss er diesen selbst bezahlen.
Hi liebe Amelie,
über die Berufsgenossenschaft der Hebammen müßte diese Mitglied sein...
www.hebammenverband.de/beruf-hebamme/ausbildung/bewerbungstipps/
www.hebammenverband.de/verband/beauftragte/bgw/
Gruß siola55
... und Mitglied bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) sein!
Beauftragte für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Die BGW ist ein Zweig der Sozialversicherung. Wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Versicherung. Die Mitgliedschaft bei der BGW, unserem zuständigem Unfallversicherungsträger ist für jede freiberuflich arbeitende Hebamme Pflicht.