Wie siehts aus mit Gewährleistung zwischen Händlern?

5 Antworten

Grundsätzlich kann die Gewährleistung zwischen zwei Kaufleuten ausgeschlossen werden. Die Schutzbestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes, vgl. § 475 BGB, sind nicht anwendbar. Demnach ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung (z.B. durch "Die Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen")im Kaufvertrag zulässig.

Trotzdem haften Sie allerdings auch bei Ausschluss der Gewährleistung für Mängel, die Sie entweder arglistig verschwiegen haben oder für die Sie ggf. eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Ein Ausschluss dieser Rechte des Käufers ist nicht möglich.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-ausschlieen-%28gewerblichgewerblich%29---f26915.html

Super ihr seid klasse! Ich verstehe es jetzt immer besser. Nehmen wir abschließend diesen Fall hier an.

Es gibt einen Kaufvertrag ohne irgendwelche AGB, also nur BGB und HGB, über den Kauf von, sagen wir vier IPhones 5. Alles ganz korrekt mit Rechnung. Ich bekomm die Ware, das Geld ist überwiesen.

Wenn jetzt der Kunde sagen wir am 20 Minuten nach dem Kauf zu mir mit dem Gerät kommt, weil es sich nicht Einschalten lässt, also ein Mangel der schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorlag, und ich ihm das Gerät dann umtausche, gegen eins dass dann auch funktioniert, kann ich dann, wenn mein Händler auch in der BRD ansässig ist ihm meinen vollen Einkaufspreis inkl. Um.St. in Rechnung stellen, und ihm das Gerät auf meine Kosten versichert zurückschicken?

Wie ist es wenn ich ein Geschäft habe, dort eben gewerblich verkaufe mit Rechnungen und ausgewiesener Umsatzsteuer, und ein Gerät defekt ist, das mir der Kunde zurückbringt. Muss mein Großhändler dann dafür aufkommen?

Nicht, wenn er das in seinen AGB günstiger geregelt hätte :-)

Zwar gilt die Sachmängehaftung gem. §§ 433 ff., insbes. 444 BGB, grds. auch unter Kaufleuten. Und bei einem Verbrauchsgüterkauf n. § 475 BGB sogar zwingend.

Allerdings kann dieser gesetzliche Standardfall im B2B gem § 377 HGB (außer bei Vorsatz) weiter eingeschränkt oder in den AGB gar gänzlich wirksam ausgeschlossen werden, etwa: "Die Sachmängelhaftung wird -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen" oder wortreicher.

G imager761

wow das war ja eine schnelle Antwort. Vielen Dank.

Es liegt gottseidank kein Fall vor, möchte mit allerdings vor dem Einkauf von Ware informieren.

  1. Wie ist das denn so geregelt mit Elektrogeräten, was sind denn dort für Verträge üblich, z.B. wenn man für sein Geschäft z.B. 4 Handys kauft. Die sind ja Originalverpackt und versiegelt, dort strichprobenmäßig zu testen mindert ja den Wert der Verkaufsgüter.
  2. Wie sieht denn z.B. so ein Kaufvertrag zwischen Saturn und Apple aus?

Danke auf jedenfall, d.h. also jeder Vertrag ist individuell, und diese GewährleistungsPFLICHT besteht zwingend nur zwischen Verkäufer und privatem Endkäufer / gewerblichem Endkäufer, der allerdings das Gerät nicht weiterverkauft.

Wie sieht denn z.B. so ein Kaufvertrag zwischen Saturn und Apple aus?

in der regel verkauft der Hersteller keine Ware an Saturn sondern nur an Großhändler sogenannte Distributor. Diese nehmen deutlich größere Mengen ab als der einzelne Laden. Somit hat der Saturn dann ein Kaufvertrag mit dem Großhändler wohin er beim defekt das Gerät auch hinsendet um seine ansprüche geltend zu machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Distributor

ob das zwischen Saturn und Apple auch so ist weiss ich natürlich nicht

noch ein kleiner Anhang zu meiner letzten Frage "Wenn jetzt der Kunde sagen wir am 20 Minuten nach dem Kauf zu mir mit dem Gerät kommt, weil es sich nicht Einschalten lässt, also ein Mangel der schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorlag, und ich ihm das Gerät dann umtausche, gegen eins dass dann auch funktioniert, kann ich dann, wenn mein Händler auch in der BRD ansässig ist ihm meinen vollen Einkaufspreis inkl. Um.St. in Rechnung stellen, und ihm das Gerät auf meine Kosten versichert zurückschicken? " oder kann er mir ein neues Gerät zuschicken, oder das von mir zurückgesendete reparieren lassen? Gibt es eine Frist in der ich von ihm eine Entschädigung bekomme? Für den Fall dass er das Gerät repariert und mir zurückschickt, kann ich ihm den Wertverlust, da das Gerät nicht mehr neu ist, in Rechnung stellen?

Beachte zusätzlich zu den bisherigen Antworten noch: Wenn du an einen Verbraucher verkaufst und der dich in die Haftung nimmt, hast du gegen deinen Verkäufer noch Rückgriffsansprüche (§ 478 ff BGB) - in dieser Verbrauchsgüterkaufkonstellation sind die Gewährleistungsausschlussmöglichkeiten auch für deinen gewerblichen Erstverkäufer wieder eingeschränkt.