Wie sieht es Rechtlich aus wenn man einen "PC-Zusammenbau Service" anbieten möchte?

3 Antworten

Sobald Geld fließt, ist es ein Gewerbe.

Gut die Frage wäre geklärt. Wie sieht es nun aus wenn es denn nun zu einem Defekt der Hardware kommt?

@wedupa

Das ist eine Frage der vertraglichen Absicherung gegenüber den Beteiligten, Gewährleistung auf die erbrachte Arbeit und Gewährleistung bzgl. der verwendeten Bauteile - u.U. Garantieleistung durch Handel, Hersteller etc. Das ganze Vorhaben müsste juristisch derart durchdacht werden, dass für den Initiator kein Risiko besteht und trotzdem sowas wie eine Vermittlungsgebühr auf dessen Konto landet - wenn ich das Vorhaben richtig verstehe.

Gewerbliche Tätigkeit, da schaukelt die Privathaftpflicht nur Eier und macht gar nichts.

Wenn meine Privathaftpflicht eine Deckung für Vermögensschäden aus meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler einschließen würde, könnte ich mir einen dicken dreistelligen Jahresbeitrag sparen!

Wer gewerblich handelt, schuldet Gewährleistung nach §§ 433 ff BGB und wer online Dienste anbietet muss auch über das Widerrufsrecht aufklären und es einräumen.

Impressumspflicht etc. fang ich gar nicht erst mit an. Fachanwaltliche Beratung sollte man bei sowas im Vorfeld in Anspruch nehmen. Steuerberater ebenfalls.

Das Geld geht ja nicht an das Forum sondern eben an die Leute die sich bereit erklären da was zusammen zu bauen.

Möchtest Du jetzt eine Definition von "Gewerbe" hören? WIe dem auch sei, das ist ein Gewerbe und die Privathaftpflichtversucherung der Beteiligten Mitspieler wird keinen Cent bezahlen.