Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Miteigentümer den Kredit nicht mehr zahlt?

8 Antworten

Du solltest schnellstens zu einem Anwalt. Lass Dich von ihm beraten nicht dass es irgendwie zu Zwangsversteigerung irgendwann mal kommt.

Ich würde mal denken, dass die Bank eine Gesamtschuldnerische Kreditierung angelegt hat, zur eignen Sicherheit, z,B. für den jetzt eingetretenen Fall. Sprich: Du musst alles berappen!

Zivil-, bzw. vertragsrechtlich, ist die Rückforderung an den säumigen Kreditnehmer durchsetzbar, da dieser einen Vertragsbruch zulasten Dritter begangen hat. Ganz groß, der Rechtsvertreter Deines Vertrauens hilft Dir gerne weiter! ;-)

ja leider ist das so, der Bank ist egal von wem sie ihr Geld bekommt und wenn der andere nicht zahlt, stehst du in der Pflicht.Sicher kannst du dir das wiederholen,ist nur die Frage ob da was zu holen ist.Wenn mit dem anderen nicht zu Reden ist wird es wohl auf eine Klage hinaus laufen...

Den Kredit bei der Bank habt ihr vermutlich gesamtschuldnerisch aufgenommen. Das bedeutet, die Bank holt sich das Geld in voller Höhe von dem, der zahlt. Der ist euer Knatsch egal. Da wirst du gegen den Miteigentümer schon selbst vorgehen müssen.

Ich würde mit der Bank reden, ob man die Hälfte des Miteigentümers nicht veräußern kann, oder ob es in den Besitz der Bank übergehen kann. Damit bekommst Du einen neuen Miteigentümer (Oder aber der Zahlungsunwillige erklärt sich dann doch plötzlich bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen)