Wie sieht das eigentlich aus mit der Haftung Schwerbehinderter?

2 Antworten

Hallo Gingerale3,

Sie schreiben:

Wie sieht das eigentlich aus mit der Haftung Schwerbehinderter?

Angenommen, jemand ist geistig behindert, volljährig und zerkratzt z. B. ein Auto. Wer haftet dann? Zahlt das die Haftpflichtversicherung, ist da ein gesetzlicher Betreuer aufsichtspflichtig, muss derjenige selbst bezahlen oder bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen?

Antwort:

Grundsätzlich sind volljährig Schwerbehinderte für die von Ihnen verursachten Schäden genauso haftbar wie jeder andere Mensch auch!

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!

Tritt nun ein Haftpflichtfall ein, so wird die private Haftpflichtversicherung je nach Schadenhöhe und Einzelfall Recherchen anstellen und Fragebögen zum Ausfüllen vorlegen!

Ist jemand geistig behindert und ist dies an Hand von Ärztlichen Nachweisen belegbar, so wird die private Haftpflichtversicherung ggf. Leistungen verweigern, weil dies in den Versicherungsbedingungen in der Regel ein Ausschlußgrund ist!

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, daß in diesem Fall der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt!

Stichwort:

"Höhere Gewalt!"

Wie sollte ein vom Vormundschaft bestellter Betreuer aufsichtspflichtig sein? Der Aufgabenkreis des Betreuers sieht dies in der Regel so nicht vor!

Schließlich sitzt dieser Betreuer ja nicht 24 Stunden ununterbrochen neben dem zu Betreuenden!

Die Frage der Haftung stellt sich oft auch in psychiatrischen Einrichtungen von geistig verstörten Menschen!

Die Einrichtungen haben zwar sicherlich eine Haftpflichtversicherung, diese wird aber in der Regel auch nicht alle Schäden abdecken, welche von Insassen auf Grund geistiger Verwirrtheit verursacht werden!

Des weiteren dürfte der Neu-Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für geistig gestörte Menschen unmöglich sein, weil sich wohl kaum eine Versicherungsgesellschaft dafür finden lassen wird!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Verantwortung trägt in dem Fall der gesetzliche Vormund.
Das sind meist Eltern oder Pflegekräfte

Das denke ich auch so, denn der Schwerbehinderte konnte wahrscheinlich nichts dafür. Aber irgendwer muss es ja bezahlen😁

@12Vivien

Genau. Auch wenn ich mich ein bisschen falsch ausgedrückt habe.
Volljährige haben nämlich keinen 'Vormund' sondern 'Betreuer' - Aber je nach schwere der Behinderung ist dieser trotzdem Haftbar.

@PrinzDavideV

so ein Quatsch! Maximal gelten die gleichen Regeln wie für Kinder und auch da würde überprüft werden ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der gesetztliche Betreuer ist nun wirklich nicht für die Aufsichtspflicht zuständig und kann somit nicht haftbar gemacht werden.

@Sanja2

gesetzlicher Betreuer sind übrigens niemals Pflegekräfte, Eltern könnten es sein. Nicht jeder geistig behinderte Mensch hat überhaupt einen gesetzlichen Betreuer und wenn, dann auch nicht zwingend über jeden Bereich im Leben.

@Sanja2

Wie gesagt, es kommt auf die Schwere der Behinderung an.
Es gibt benachteiligte Personen die ein fast normales und eigenständiges Leben führen können. 
Es gibt aber auch die extremen Fälle (wie einer meiner Cousins) die niemand eigenständig sein können, die immer und überall Hilfe benötigen.
In diesen Fällen gibt es eine Art Vormundschaft auch im Erwachsenenalter (mein Cousin ist mittlerweile Mitte 30)
Das Pflegekräfte diese Vormundschaft nicht erhalten können kann sein, wenn ja mein Fehler.