Wie setzt man bei einer Trennung der Ehepartner ein Schreiben für Hartz IV auf. 2 Jahgre getrennt, aber noch gleiche Wohnung?

4 Antworten

Wenn ihr schon 2 Jahre getrennt lebt, habt ihr das doch sicher längst dem Finanzamt gemeldet und beide Steuerklasse 1 beantragt. Das müsste als Beweis eigentlich reichen. Von einem "Trennungsschein" habe ich bisher noch nichts gehört, aber vorstellen kann ich mir so etwas durchaus. Zumal die Finanzämter, seit sie auf "Elster" umgestellt haben, es nicht mehr schaffen, die Steuerklasse zu ändern. Früher ging man hin, meldete sich als getrennt lebend und bekam die neue Steuerklasse. Seit Umstellung auf "Elster" scheint das nicht mehr zu klappen. So führen sie mich z. B. wieder mit Steuerklasse 4, da kann ich lange genug die "1" gehabt haben (was schon während des Getrenntlebens der Fall war) und mehrfach reklamiert und das Scheidungsurteil eingereicht haben, das interessiert sie nicht.

Versucht es erst einmal so - am besten wäre es, wenn einer von euch beiden auch gleich noch beim JobCenter die Genehmigung für eine neue Wohnung beantragen würde. Dann merken sie, dass es euch ernst ist. Falls ihr jedoch noch die Steuerklassen 4/4 oder gar 3/5 habt und euch zusammen veranlagen lasst, nimmt euch keiner das Getrenntleben ab. Dann gilt dies erst von dem Datum an, an dem ihr beim Anwalt wart oder beim Finanzamt die Steuerklasse geändert habt.


Und was legst du dem Finanzamt vor - warum du die Änderung der Steuerklasse willst?

Einfach so ... "Wir wollen uns trennen"  reicht nicht.

Also entweder das Papier, dass ein Anwalt deine Scheidungsgeschichte wahrnimmt oder halt diesen Trennungsschein.

Behörden wollen etwas "Amtliches", wann die Trennungszeit begann/beginnt, sonst könnte jeder kommen, etwas behaupten und irgendwelche Änderungen beantragen.

Diesen Trennungsschein kannte ich auch nicht, bis ich etwa 2005 durch eine betreute Klientin mal darauf aufmerksam gemacht wurde, da forderte das Jobcenter so etwas.

Ist auch nichts Berlin-Spezielles, hier im Land Brandenburg bzw. in MeckPomm wird das auch gefordert, das weiß ich durch betroffene Freunde bzw. Kollegen.

@EstherNele

Das Finanzamt kam doch immer von ganz alleine an, wenn sich einer der Partner mit anderer Wohnadresse angemeldet hat (z. B. bei einem Umzug, bei dem sich der eine eher umgemeldet hat als der andere - da wollten sie schon automatisch die Steuerklasse ändern). Und ich brauchte niemals einen Trennungsschein, die Behauptung "wir leben seit dann und dann getrennt" hat beim Finanzamt immer gereicht. Dort waren sie doch froh, wenn sie Steuerklasse 1 geben konnten, denn dann konnten sie mehr Steuern kassieren, vor allem bei dem besser verdienenenden Partner mit Steuerklasse 3.

Bei den JobCentern scheint es jedoch andersherum zu gehen, da sie bei Getrenntlebenden mehr zahlen müssen.

Und was ist, wenn sich die Eheleute zwischendurch wieder versöhnen und sich 2 Monate später wieder fetzen? Brauchen sie dann jedes Mal ein neues Papier? Versöhnungsversuche unterbrechen das obligatorische Trennungsjahr nicht, wirken sich aber steuerlich aus, da man in dieser Zeit wieder eine Zusammenveranlagung wählen kann.

"Wir leben getrennt" und dann hat keiner bisher einen Anwalt oder Scheidung ist nicht eingereicht - das sind Dinge, die die wenigsten JC akzeptieren. Letztlich kann das jeder behaupten, dass er eine Scheidung beabsichtigt.

Geh zum Anwalt für Familienrecht und hole dir einen "Trennungsschein". Der Anwalt bestätigt dir darin, dass du ab    <Datum>  getrennt lebst und beabsichtigst, dich scheiden zu lassen.
Allerdings bekommt man den Schein meist mit dem Datum, zu dem man beim Anwalt war. Rückwirkend wird so etwas nicht ausgestellt.

Diesen Schein brauchst du auch, wenn du beabsichtigst, eine andere alleinige Wohnung zu beziehen, um eine Steuerklasse zu ändern, ab diesem Datum muss sich ein eventuell Familienversicherter selbst versichern (lassen) ...

Mit diesen Schein und einer Veränderungsmitteilung (Familienstand hat sich geändert) gehst du zum Jobcenter, Im Allgemeinen reicht das schon aus, vielleicht wollen sie noch einen Dreizeiler  dazu.

Im Berlin geht bei keinem Jobcenter was ohne Trennungsschein, da müssen sich sogar zusammenlebende Paare ohne Trauschein bei einer Trennung so ein Papier holen.

Für den Anwaltstermin brauchst du / bekommst du keine Beratungshilfe, der ist frei. Der Schein kostet 15 - 18 €.

Du hättest dich aber auch schon mal früher beraten lassen können, und sei es beim JC.
Du hast nämlich keinerlei Nachweis dafür, dass ihr schon zwei Jahre getrennt seid.

Bezüglich Familienversicherung: Bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung ist man, bei entsprechend geringem oder keinem Einkommen, noch familienversichert, egal, ob man noch in der gleichen Wohnung zusammen oder schon getrennt lebt. Das haben sich lange Zeit auch die JobCenter zunutze gemacht, da sie dann bei einem Hartz-IV-Bezieher keine Versicherungsbeiträge zu bezahlen brauchten (inzwischen gibt es jedoch, soweit ich informiert bin, eine Gesetzesänderung).

@Claud18

Bei meinem LG, der 2013 geschieden wurde, musste sie (familienversichert, nach Scheidung ALG II) sich sofort nach der Bekanntgabe der Trennung eine eigene Krankenversicherung suchen - seine Versicherung hat sofort nach der Info "andere Adresse, getrennt lebend" die Familienversicherung für sie aufgekündigt.

@EstherNele

Da hat die Krankenversicherung bzw. der entsprechende Sachbearbeiter massiv gegen das Gesetz verstoßen, das hätte sich dein LG nicht bieten lassen müssen. Ich habe von 2005 bis 2008 von meinem Ex getrennt gelebt, er war auch weggezogen, aber die
Familienversicherung griff immer noch. Das wusste auch das JobCenter, das in seinen Bewilligungsbescheiden immer auf die Familienversicherung verwiesen hat.

Die Auskunft: "bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung" erhielt ich übrigens ebenfalls von meiner Krankenkasse. Und hier findest du die rechtlichen Grundlagen dafür:
 http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/freiwillige-krankenversicherung/familienversicherung-bei-trennung.html

Als erstes und unbedingt schnell nachholen die Scheidung bei den entsprechenden Stellen einreichen. Du benötigst Nachweise um überhaupt Unterstützung vom Staat zu bekommen. das erste offizielle Schreiben bekommt Du bei www.scheidung-hartz4.de um deinen Ansruch nach Trennung zu begründen. Maximalen Erfolg ! 

Was heißt hier getrennt ?

Seid ihr nur getrennt oder geschieden ?

Um was geht es hier genau,für was möchtest du ein Schreiben aufsetzen,unterstellt man euch noch eine BG - und ihr möchtet das nicht ?