Wie schreibt man privat an das Familiengericht,wegen Umgangsrecht?

4 Antworten

Umso mehr du schreibst, umso mehr kann das Familiengericht verwerten. Nur solltest du nicht deine gesamte Lebensgeschichte aufschreiben, da dann die Gefahr droht, dass der Richter die Unterlagen nur grob "überfliegt". Ich empfehle dringend einen Anwalt einzuschalten. Ggf. kannst du dich über die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe informieren.

Das Gericht darf da nicht beraten. Eine Beratung wäre beim jugendamt möglich. Das jugendamt wird dann bei einer gerichtlichen klärung um eine stellunganhme gebeten.

ein begleiteter umgang kann vom familiengericht angeordnet werden. das sollte aber ein guter anwalt beantragen da es gut begründet werden muss.

die aussage das der andere da trinkt und drogen nimmt reicht da bei weitem nicht aus

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang!

Also kommst du nicht drum, rum, dir einen Anwalt zu nehmen!

Anwaltszwang herrscht vor dem Familiengericht nur in den meisten Scheidungssachen und selbstständigen Familienstreitsachen. Verfahren die das Umgangsrecht betreffen, gehören nicht dazu. Es empfiehlt sich aber natürlich auch hier einen Anwalt zu beauftragen.

Ruf doch erst mal da an , die geben dir dann schon die richtige antwort