Wie schreibt man eine Kündigung ohne Arbeitsvertrag?
Heyho,
ich möchte jemanden Helfen eine Kündigung zu schreiben aber habe keine Ahnung, Google hat nur Muster für Kündigungen MIT Arbeitsvertrag. Er ist Arbeitnehmer und möchte nach 20 Jahren seine Stelle kündigen, allerdings hat er keinen Arbeitsvertrag. Wie sollte man das dann formulieren?
Danke schonmal
4 Antworten
natürlich hat der Kollege einen Arbeitsvertrag .....
einen mündlichen ...
Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
er hat schon gesagt, dass er eine neue Stelle hat zu seinem Arbeitgeber bzw Chef, aber will noch schriftl. Kündigung schreiben.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen - und das heißt wortwörtlich: Blatt Papier mit eigenhändiger Unterschrift (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 623 "Schriftform der Kündigung").
Dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, spielt dabei keine Rolle.
Wenn es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen zu den Kündigungsfristen gibt, gilt die gesetzliche Frist nach BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 1: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Muss er die persönliche Gründe nennen in der schriftl. Kündigung?
Nein, begründen muss der Arbeitnehmer seine Kündigung nicht.
Es reicht zu erklären, dass das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.yy. zzzz gekündigt wird; die Nennung des Datum, wann das Arbeitsverhältnis begonnen wurde, ist nicht erforderlich.
Der Lauf der Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber; das ist der erste Tag der Frist (die eine
Mindestfristist).
Die Kündigung sollte dem Arbeitgeber so übermittelt werden, dass die Zustellung beweisbar ist (mindestens also persönlich mit Empfangsbestätigung oder mit einem Zeugen oder durch Einwurf in den Firmenbriefkasten mit einem Zeugen für Inhalt und Einwurf; oder durch Einwurfeinschreiben mit einem Zeugen für den Inhalt).
allerdings hat er keinen Arbeitsvertrag
Selbstverständlich hat er einen Arbeitsvertrag. Nirgends ist im deutschen Recht festgelegt, dass Arbeitsverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Sie können auch mündlich oder durch so genanntes konkludentes (= schlüssiges) Handeln zustande kommen.
aber braucht anscheinend noch eine schriftliche Kündigung.
Das ist wiederum im BGB festgelegt, dass Arbeitsverträge zwingend schriftlich gekündigt werden müssen. Das bedeutet mit eigenhändiger Original-Unterschrift. Per E-Mail (auch eingescannt) oder per Fax ist unwirksam.
Wie sollte man das dann formulieren?
Z. B. so:
"Sehr geehrte/r Herr/Frau xxx,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum xx.xx.xxxx. Gleichzeitig bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung und danke Ihnen auch auf diesem Weg für die gute langjährige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)"
Am besten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich dem Empfang auf einer Kopie quittieren zu lassen. Willst du es per Post schicken, dann per Einwurf-Einschreiben (Niemals Übergabe-ES oder ES mit Rückschein!).
Wenn keine Tarifvertrag anzuwenden ist, gilt die gesetzliche Frist nach § 622 Abs. 1 BGB, vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Zum XXXXX, möchte ich das Arbeitsverhältnis beenden.
Doch wäre bei 20 Jahren Betriebs Zugehörigkeit , ein persönliches Gespräch nicht sinnvoller ?
Hatte er schon, aber braucht anscheinend noch eine schriftliche Kündigung.
Habe Folgendes nun:
Sehr geehrter Herr X,
hiermit kündige ich
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xxxx ordentlich
und fristgerecht bis zum xx.xx.xxxx
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung schriftlich.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und wünsche Ihrer Firma viel Glück für die Zukunft.
Mit freundlichen
Grüßen
X
...Geht das so?
Ja , doch "ordentlich" weglassen , fristgerecht reicht aus .
...und statt Glück , der Firma Erfolg wünschen !
Wie, er hat keinen Arbeitsvertrag? Dann ist er ja rechtlich betrachtet gar nicht angestellt. Er muss doch irgendeinen Vertrag oder sowas haben...
Falls tatsächlich nicht, müsste er vielleicht sogar nichtmal schriftlich kündigen, sondern könnte einfach so gehen. Hat ja nie was unterschrieben, wo er sich zu einer Kündigungsfrist verpflichtet. Genauso könnte ihn der Arbeitgeber einfach so von einem auf den andern Tag kündigen, ohne Probleme zu kriegen, falls es keinen Arbeitsvertrag gibt.
Frag da nochmal nach. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Im Zweifelsfall kann er auch mal beim Arbeitsamt nachfragen, wie sich das verhält und wie er am besten vorgehen soll.
Oder ist er ohne Vertrag angestellt, weil er schwarz arbeitet???
schon mal etwas von mündlichen Arbeitsverträgen gehört?
ich habe in meinem Arbeitsleben bisher genau 1 schriftlichen Arbetisvertrag unterschrieben ...
(P.S. mehr gehe ich auf Deine Unterstellungen in Deiner Antwort gar nicht ein ...)
Ich wollte absolut nichts unterstellen.
Ich muss aber gestehen, ich habe tatsächlich noch nichts von mündlichen Arbeitsverträgen gehört. Hab selbst bei ettlichen verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und hatte dort immer einen Arbeitsvertrag. Hab auch mal in einer Fortbildung gelernt, dass man auf jeden Fall immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen soll, weil man sonst extrem ausgenutzt werden könnte.
Aber man lernt ja immer wieder dazu. Sorry für meine Fehlinfo.
Ich weiß nicht genau, er sagt das war 1990, da war das irgendwie alles anders..
Sehr geehrter Herr X,
hiermit kündige ich
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xxxx ordentlich
und fristgerecht bis zum xx.xx.xxxx
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung schriftlich.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und wünsche Ihrer Firma viel Glück für die Zukunft.
Mit freundlichen
Grüßen
X
...Geht das so?
Dann ist er ja rechtlich betrachtet gar nicht angestellt. Er muss doch irgendeinen Vertrag oder sowas haben
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht antworten. Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, früher waren Verträge "per Handschlag" (also mündliche Verträge) durchaus Gang und Gäbe.
er hat schon gesagt, dass er eine neue Stelle hat zu seinem Arbeitgeber bzw Chef, aber will noch schriftl. Kündigung schreiben. Muss er die persönliche Gründe nennen in der schriftl. Kündigung?
Sehr geehrter Herr X,
hiermit kündige ich
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xxxx ordentlich
und fristgerecht bis zum xx.xx.xxxx
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung schriftlich.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und wünsche Ihrer Firma viel Glück für die Zukunft.
Mit freundlichen
Grüßen
X
...Geht das so?