Wie schreibe ich einen Brief in dem ich nicht einverstanden bin mit meinem Arbeitszeugnis

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Das Zeugnis entspricht der Note 3. Begründung:

  • Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Weder stets noch vollsten stehen dort, was eine 1 bzw. 2 begründen würde.
  • … arbeitete sie sich rasch ein. Wieder fehlt das stets.
  • Nicht fehl zu interpretieren ist auch die Aussage über deine Ehrlichkeit, da hier mit der Negations-, d. h. Verneinungstechnik gearbeitet wird (zu keiner Zeit bzw. Zweifel). Einwandfrei wäre die Verkettung der 4 Eigenschaften ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig. Fehlt eine der benannten, heißt das, dass du jene nicht vorzuweisen hattest.
  • Sie war kooperativ, vertrauenswürdig und bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und geschätzt: vor kooperativ fehlt das Wort stets bzw. vor anerkannt das Wort sehr, um zumindest auf Note 2 zu kommen; so ist es lediglich eine 3.
  • Die Aussage über dein Kundenverhalten hingegen ist eine 2. Merkwürdig trotzdem, da die Kunden quasi separat aufgeführt sind. Am sichersten und somit Note 1, die es ja sein soll, ist daher folgende Formulierung: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.
  • Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Frau … für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg: Note 3 für die Schlussformulierung, da vor gute das Wort stets fehlt bzw. vor viel Erfolg das Wort weiterhin. So sieht es aus, als wünschten sie dir für die nächste Firma jenen Erfolg, der ihnen mit dir versagt blieb.
  • Merke außerdem für die Schlussformulierung: Note 1 = stets sehr gute Zusammenarbeit; Note 2 = sehr gute Z. ODER stets gute Z.; Note 3 = gute Z. ODER stets befriedigende Z. usw..

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ... Wochen/Monaten Ihr Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss der (Ausbildung zur...?) verlassen. Leider musste ich feststellen, dass in meinem Abgangszeugnis (s. Anlage) einige Ungereimtheiten zu finden sind. Diese möchte ich im folgenden näher erleutern. (Hier folgt die genaue Erläuterung, der Dinge die fehlen oder falsch sind) ... Ich möchte Sie hiermit bitten die Unstimmigkeiten zu überprüfen und das Zeugnis, wenn möglich, zu überarbeiten. Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Des weiteren stehe ich auch gern für Rückfragen oder ein persönliches Gespäch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

(Name gedruckt)

So vielleicht?

LG Caiwen

Tja, wer sagt die Wahrheit über Deine Leistungen? Der Arbeitgeber im Zeugnis oder die "neutrale Person"? Aus der Ferne schwer zu beurteilen... Aber selbst wenn Du ein neues Zeugnis mit den "vergessenen" Aufgaben bekämst, an der eher mittelmäßigen bis bescheidenen Gesamtbeurteilung Deiner Arbeit wird sich wohl kaum etwas ändern.

dafür gibt es keine vorgeschriebenen "vordrucke". stell einfach klipp und klar fefst, dass du mit diesen formulierungen nicht einverstanden bist und um änderung bittest. der hinweis, das ein arbeitszeugnis "wohlwollend" formuliert sein muss und nicht bei der suche nach einem neuen job hinderlich ist, hilft. setze auf jeden fall eine frist von 2 wochen und drohe damit, deinen anspruch nach "fruchtlosem ablauf der frist" beim arbeitsgericht einzuklagen. das ist ziemlich einfach und geht auch ohne anwalt. allein so eine klar formulierte forderung mit der drohung macht einem arbeitgeber klar, das sich hier jemand auskennt und sich nicht scheut, seine rechte einzuklagen.

Aha... Man hat also ein Recht auf ein wahrheitswidriges "Einser-Zeugnis"? Falsch!

@CockneyRebel

quatsch, man hat das recht auf ein ordentliches zeugnis. da diese sog. zeugnis-codes heute immer wieder infrage gestellt werden, muss es eben so sein, dass es nicht anfechtbar ist. hast du schon mal von einem prozeß gehört, in dem die nächstge firma die vorherige wegen einer "wahheitswidrigen" zeugnisaussage verklagt hat (weil sie eine pappnase eingestellt hätte, der als superman dargestellt wurde)?

@akino47

Eben! Das Zeugnis ist keineswegs ausgesprochen negativ geschrieben, und wenn es dem Eindruck des Arbeitgebers entspricht, wird es die Arbeitnehmerin wohl so schlucken müssen. Wenn jeder Bewerber ein "1a mit Sternchen"-Superzeugnis vorlegt, kann man sich die ganze Mühe auch gleich sparen. Außerdem regt sich ja kein künftiger Arbeitgeber über das Zeugnis auf, sondern die Ex-Arbeitnehmerin...

lass dich von Anwalt, Gewerkschaft, VERbraucherzentrale beraten, wie du am besten vorgehen kannst da gegen. manchmal helfen die auch den brief zu schreiben und die können dir sagen wie das zeugnis wirklich ist, weil die Arbeitszeugnisse in einer besondern Sprache geschrieben werden.