Wie schreibe ich eine Quittung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist kein gewerblicher Verkäufer und daher zu keinem Quittungsbeleg verpflichtet. Soll sich der Käufer doch nen Ausdruck aus Ebay machen. Lass dich nicht drau ein.

hab ich auch nicht getan, hab keine mit geschickt und hab trotzdem ne gute bewertung bekommen =)

Diese Antwort ist leider falsch. Und es gibt keinen Unterschied zwischen Privat- und gewerblichen Verkäufern in den Pflichten. Lediglich die Umsatzsteuer braucht der private Verkäufer nicht angeben.

Auf die Quittung gehören: Verkaufspreis in Zahl und Wort, Namen und Anschriften des Verkäufers und des Käufers, wofür der Betrag gezahlt wurde sowie Datum und Unterschrift des Verkäufers.

Nimm ein Stückl Papier , schreib oben drüber Quittung und unten drunter.

Hiermit bestätige ich(Dein Name) den Erhalt von Euro, 2, 50 für den Artikel XY.

Datum Unterschrift

Fertig

Auch wenn diese Frage schon älter ist: hier sind haarsträubende falsche Antworten enthalten, die ich mal richtig stellen muss:

Jeder! Verkäufer ist verpflichtet, einem Kunden auf Wunsch eine Quittung auszustellen (§368 BGB). Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Privat- und gewerblichen Verkäufern.

Als Privatverkäufer braucht man jedoch keine Umsatzsteuer anzugeben.
Auch kann man dem Kunden die Kosten für eine Quittung als Gebühr in Rechnung stellen (§369 BGB). Es ist ja schließlich auch ein Aufwand. Die Post berechnet für Nachnahmesendungen auch einen Zuschlag von 2 Euro beim Kunden. Das ist dann die entsprechende Gebühr.

Wer sich allerdings weigert, eine Quittung auszustellen, kann dafür ziemlich böse zur Kasse gebeten werden.

Schreib ihm die Quittung doch einfach über das ebay-System per Mail. Ausdrucken kann er sie sich dann selber.

Das Wort: Quittung, der Geldbetrag, die Formulierung: Betrag (dankend) erhalten, der Ort, das Datum, Deine Unterschrift, den Namen des Zahlenden sowie Deine Anschrift, aber dem eBayer würde ich keine Quittung ausstellen. den Zahlungsnachweis hat der auf seinem Kontoauszug und ein Ausdruck der Auktion genügen.