Wie schreibe ich als Kleinunternehmer einen Sachgegenstand im Einkaufswert von fast 7000€ ab?
Hallo liebe Community,
ich bin Kleinunternehmerin mit einem Foodtruck. Als ich den Truck innerhalb des Geschäftsjahres gekauft habe habe ich fast 7000€ bezahlt. Jetzt möchte ich ihn in der Steuererklärung abschreiben. Ist dann 7000€/3 richtig? Oder sind sind diese 2333€ für ein abschreibungsjahr zu viel?
aus den Tabellen werde ich leider nicht schlau. Kennt sich jemand aus?
Liebe Grüße
4 Antworten
Wie lange, denkst du denn, wirst du ihn nutzen können?
3 Jahre klingt aber erstmal in Ordnung und ja, das wäre dann auch der richtige Betrag.
Das erste Jahr aber nur zeitanteilig!
Vielen Dank!
Das ist leider nicht ganz so einfach. Da es für einen Foodtruck keine Kathegorie gibt würde ich beim Stueramt nachfragen. Entweder als Fahrzeug oder Kücheneinrichtung. Zweitens pro Rata Temporis. Das Steueramt wird die sicher weiterhelfen. 8-tung Über und Unterbewerungen stehen unter Strafe, also zuerst denken dann handeln.
Problem für den Mandanten bisher: außer etwas höhere Steuerzahlungen: KEINE
Außer den 6% Zinsen auf die Steuernachzahlung.
ähm, bereits bei der Veranlagung korrigiert.
ich betreibe KEINE Steuerhinterziehung ...
ähm, Legen Sie denn ihre gesamte Anlagenbuchhaltung bereits bei der Veranlagung vor? Im allgemeinen wird das erst im Rahmen einer Betriebsprüfung gemacht. (Zumindest bei den Unternehmen, bei denen ich tätig war)
Und ob die Korrektur der Nutzungsdauern sofort bei der Veranlagung oder erst bei Betriebsprüfern durch das FA bemängelt wird, hat keinen Einfluss auf eine mögliche Beurteilung hinsichtlich Steuerhinterziehung. Wenn eine "aggresive" Abschreibung gestrichen wird, dann ist es irrelevant ob das bei Veranlagung oder Prüfung geschieht. Bei Prüfung ist es nur ärgerlich, dass man auf die Steuern nach Ablauf einer gewissen Frist die genannten 6% Zinsen p.a.zahlen musste.
ohne Anlagenbuchführung keine Veranlagung ....
die Anlagenbuchführung (bzw. besser gesagt der Anlagenspiegel) ist Bestandteil der E-Bilanz. Bei Bebuchen von Konten des Anlagevermögens ist ein Sender der Ebilanz OHNE Anlagenspiegel nicht möglich
De Anlagenspiegel wird auch von mir jedes Jahr mit zum Finanzamt geschickt.
Abschreibung: pro rata temporis (nur für die Monate, in der der Truck vorhanden war)
dabke für die Meldung! Der Wagen war 7 Monate in Gebrauch. Also 7000/3=x und dann x/7 wäre der Wert? Nächstens Jahr ist er 12 Monate im Einsatz dann also Restwert/2=X ? Hoffe die Formeln sind verständlich geschrieben 😂
Nicht ganz. 7000/3=X dann X/12*7 = afa Anschaffungsjahr
In den Folgejahren dann nur noch X bzw. wenn nach 3 Jahren ja der Rest kleiner ist als X den Rest abschreiben.
. Also 7000/3=x und dann x/7 wäre der Wert?
Hast du in der Schule bei Mathe kollektiv gepennt?
7000,- € / 36 Monate x 7 Monate = Abschreibung im Anschaffungsjahr, wenn tatsächlich über 3 Jahre abgeschrieben.
Nein deine Anschaffungskosten /3 wäre bei deiner Rechnung die Abschreibung Pro Jahr =x .. nutzung 7 Monat => x *7/12 .. für 2018 die volle abschreibung x .. für 2019 ebenfalls nochmal x .. bleibt ein rest von 5/12x .. die kommen in 2020 rein.
persönlich kommt mir 3 Jahre etwas kurz vor aber habe ehrlich gesagt auch noch keine offizielle Afatabelle für Foodtrucks gesehen. Ich würde annehmen das 7.000€ ein Gebrauchtpreis ist von daher könnte mn aber sicher etwas argumentieren. Ich kenne nur Nutzungsdauern von küchengeräten und die sind teils erstaunlich lang ^^
Die AfA Tabellen sind ja prinzipiell "nur" Richtwerte. Wenn ich ein neues Auto habe, damit aber 150.000km im Jahr fahre (Als Außendienstler durchaus möglich) kann man da durchaus auch mal 3 Jahre ansetzen, wenn nicht sogar nur 2. Bei dem Foodtruck ist ja nicht nur der Motor und die Laufleistung antscheident. Hier zählt das equipemt im Wagen dazu. Evtl. muss man da vielleicht sogar was trennen und getrennt abschreiben??
das Steuerrecht spricht von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder der amtlichen Afa-Tabelle.
wenn ein Außendienstler seinen ersten Pkw kauft, so IST dieser nach der Afa-Tabelle abzuschreiben, da keine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer feststellbar
X/12*7 glaube ich.
ich habe vor den Wagen evtl wieder zu verkaufen oder einzulagern bzw umzubauen und privat zu nutzen? Das hat keinen Einfluss darauf dass ich ihn jetzt abschreibe oder?
Da hast du recht :D man macht sich das leben nur so schön einfach wenn man diese Bemüht ^^ keine lästigen Fragen und Diskussionen :D
So eine Art unterscheidung LKW und Betriesausstattung? hatte ich auch überlegt. Ich habe nur Küchen gebucht und da aktivier ich schonmal 15 Jahre und deutlich länger. Glaube so viel würde ich dem Truck nicht zumuten da wäre der Gedanke doch naheliegend zumal so ein Mobiler Herd oder Grill sicher ausbaubar wäre.
Naja ich denke hier kann man sicher ein bissi arugmentieren sollte ein Prüfer etwas gegen die Abschreibung haben ^^
Abschreiben "musst" du ihn .. die Frage ist nur eben wie lange. Am Ende läufts aufs gleiche Hinaus. Irgendwann steht der LKW mit 1€ in deiner "Bilanz" entweder nach 3 oder 5 jahren oder wie lang auch immer :)
Verkaufst du ihn für 1.001€ machst du dann 1.000,- gewinn. .. Stünde er noch mit 101€ drin machst du 900€ gewinn .. hast dafür aber auch 100€ weniger aufwand gehabt .. in summe nimmt es sich nichts ^^ (Zinstechn ggf :D )
privat "entnehmen" hätte ein ähnlichen effekt nur ist der verkaufspreis dann ein anderer bzw schwerer zu ermitteln.
(auch deine Formel ist richtig .. ich stelle nur um da ich geistig 7 von 12 monaten im kopf habe und das schreibe ich eben 7/12 .. x mal sieben zwölftel wurd auch einfacher nachvollzogen wenn du es nur per sprache kommunizierst :) )
Lieben dank!! Hast mir sehr geholfen
Erstmal musst Du die Nutzungsdauer herausfinden. Die ist bei gebrauchten Food-Trucks meines Wissens 4 Jahre. Also musst Du jedes Jahr 1/4 abschreiben.
Für das Anfangsjahr allerdings nur zeitanteilig, und zwar abhängig vom Monat der Anschaffung. Für jeden Monat kannst Du 1/12 des Jahresbetrages ansetzen.
Über- und Unterbewertungen stehen unter Strafe?
steht wo?
mir korrigiert das Finanzamt regelmäßig den Nutzungtszeitraum ... ich bin bei meinen Mandanten bekannt dafür, aggressiv (soll heißen: kurz) abzuschreiben ....
Problem für den Mandanten bisher: außer etwas höhere Steuerzahlungen: KEINE
und weshalb Unterbewertungen?
wenn ich sage, ein Lkw hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren dann akzeptiert das Finanzamt das auch!