Wie schnell pfändest das Finanzamt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Steuerschulden kann man aber nicht stunden.

Doch, wenn du eine vernünftige Begründung hast, warum du erst später zahlen kannst.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Du bekommst i.d.R. zwei Mahnungen (eine, die als Mahnung bezeichnet wird, und eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung). Bevor der Vollziehungsbeamte des Finanzamts bei dir auftaucht, bekommst du meist auch noch ein Schreiben der Vollstreckungs- bzw. Erhebungsstelle.

Mit Strafzinsen hätte ich kein Problem.

Strafzinsen gibt es nicht, sondern Säumniszuschläge (1% pro jeden angefangenen Monat der Säumnis).

In 2 Monaten kann ich zahlen.

Dann schreib das dem Finanzamt und bitte um Stundung (siehe Pkt. 1).

Normal bekommst du eine aufforderung zu zahlen, dann die erste und zweite mahnung. Im nächsten brief steht dann dass der fall an ein inkasso Unternehmen weitergeleitet wird und wenn du nicht zahlst eine pfändung in form von gehalt oder gegenständen durchgenommen wird

Und wie viel Zeit vergeht zwischen Zahlungsaufforderung, 1. und 2. Mahnung?

Im abstand von 5-10 tagen. Wenn du also nach der ersten zahlungsaufforderung nicht bezahlst, kommt meistens nach mind. 10 tagen die erste mahnung

Aber wenn du da anrufst und mit denen eine Ratenzahlung vereinbarst, klappt das meistens. Nur wenn du überhaupt nicht reagierst auf die briefe bekommst du eben probleme

Normal bekommst du eine aufforderung zu zahlen,

Die steht bereits im Steuerbescheid.

In der Regel kommt eine Mahnung und nach 14 Tagen die Pfändungsankündigung.

Geh sofort hin und bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wenn du zuwartest sinkt die Kooperationsbereitschaft auf Null.

Okay, wenn es eine Ratenzahlung wirklich geben sollte ... das wäre super. Ich werde es versuchen.

Weiss ich nicht. Aber Du kannst mit dem Finanzamt sprechen, es gibt die Möglichkeit der Teilzahlung.

Jemand sagt mir, das macht das Finanzamt nicht. Aber ich werde es versuchen.

@Langerlulatsch

Fragen koste nichts, ein Steuerberater sagte mir, daß es geht.

@neurodoc

Natürlich ist das möglich.

es gibt die Möglichkeit der Teilzahlung.

Besser gesagt: einer Studnung unter Gewährung von Teilzahlungen. Dazu muss man aber eien Begründung haben.

Du kannst beim Finanzamt Ratenzahlung vereinbaren. Melde Dich so bald wie möglich dort und frag an, wie Du das zahlen kannst oder erläutere Deine Möglichkeiten.

Na, das wäre eine Möglichkeit. Die Mitarbeiter meines Finanzamts sind aber wegen Mitarbeitermangel sehr unkooperativ, sagt mein Steuerberater.

@Langerlulatsch

Du solltest das schriftlich machen, dann hast Du auch gleichzeitig einen Beweis, dass Du Dich gemeldet hast. Schlag dem Finanzamt vor, wie Du zahlen kannst und willst. Du wirst dann schon eine Antwort erhalten, ob sie damit einverstanden sind.