wie schnell kann man ausziehen?

8 Antworten

Mit 18 ist es zunächst mal kein Prblem, eine Wohnung zu mieten.

Ob Du mit 400 EUR warm für eine 2-Zimmer-Wohnung auskommst, hängt davon ab, wo Du wohnst und wie teuer da die Mieten sind.

Solange Du noch Schülerin bist, müssen Deine Eltern Dich unterstützen, sie sind aber nicht verpflichtet, Dir eine Wohnung zu finanzieren. Unterhalt könntest Du allerdings unter besonderen Härtebedingungen auch einklagen. Das ist unabhängig von Deinem Ersparten. Vom Amt bekommst Du allerdings keine Unterstützung.

Wenn Deine Schule absehbar ist, dann kannst Du auch einen Bildungskredit beantragen, den musst Du natürlich später ggf. zurück zahlen.

Auch ein Nebenjob ist möglich, um Deine Finanzen aufzustocken.

Deine Eltern sind für die zuständig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Kindergeld kannst du direkt bekommen, wenn du eine eigene Wohnung hast.

Wohnst du denn mit Eltern und Großeltern unter einem Dach, oder wie kommt es, dass du aus Anlass eines Streites mit deinen Großeltern ausziehen sollst?

ich wohne im garten in einer 2 zimmer wohnung.. bin damals dort hoch gezogen, damit es nicht noch mehr krach gibt.

die drohen mir bei jeder kleinigkeit mit dem rauswurf, aber jetzt machen die ernst..

Deine Eltern müssen für Dich aufkommen, bis Du 25 bist, vorher gibts auch nichts vom Amt. Wenn die Dich also rauswerfen, müssen sie die Wohnung finanzieren. Außerdem steht Dir dann das Kindergeld zu und Du bist weiter bei den Eltern krankenversichert, bis du 23 bist. Danach musst Du das auch noch finanzieren (falls du keine betriebliche Ausbildung machst).

Da würde ich mir, auch an Stelle Deiner Eltern/Großeltern noch mal überlegen, ob der Rauswurf so eine gute Idee war, zumal Du ja wohl 2 Zimmer in dem Haus hast? Eventuell könntest Du aber Bafög beantragen, je nach Einkommen der Eltern.

meine eltern sind glaube ich nicht in der lage unterhalt zu zahlen.. meine mutter bezieht ebenfalls hilfe vom amt und meinene vater hab ich 16 jahre nicht gesehen.. aber der kann auch nichts redenswertes arbeiten

meine großeltern sind der festen überzeugung, sie müssten nicht für mich aufkommen (ich hab die letzten 18 jahre bei denen gelebt) bzw ich traue mich nicht auszuziehen

@Scherina

Das wird dann leider so sein. Großeltern sind nicht verpflichtet. Aber dann musst Du ja Hilfe vom Amt bekommen. Sozialamt in dem Fall.

@Blindi56

Wenn Eltern nicht zahlen können, müssen ersatzweise Großeltern einspringen Ein unterhaltsbedürftiges Kind hat zunächst einmal Anspruch auf Kindesunterhalt gegen seine eigenen Eltern. Wenn diese aber wegen

Leistungsunfähigkeit, d.h. mangels ausreichenden Einkommens oder
Rechtsverfolgungsschwierigkeiten, d.h. wenn die Rechtsverfolgung ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, (z.B. weil der Aufenthaltsort eines Elternteils unbekannt ist)

ausfallen, können unter Umständen auch Großeltern herangezogen werden (sog. Ersatzhaftung der Großeltern).

http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_-_Grosseltern_haften_fuer_ihre_Enkel

und da mein vater sehr wahrscheinlich nicht auffindbar sein wird und meine mutter eben vom amt lebt, müssen meine großeltern zahlen

@Scherina

Scherina, wenn du das doch alles weißt, warum kümmerst du dich dann nicht mal darum ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes deine Rechte und Ansprüche durchzusetzen ???

@Bimbo0707

weil rechtsanwälte geld kosten und ich das nicht hab.. will das ersparte schon schonen..

außerdem ist meine freundin rechtsanwältin, will die dazu befragen.. nur ist die im urlaub

Deine Eltern müssen für Dich aufkommen, bis Du 25 bist, vorher gibts auch nichts vom Amt.

Und wieder die ominöse 25-Jahre-Grenze. Wann hört dieser Unsinn denn mal auf? Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenze. Die Familienversicherung läuft dafür aber bis 25.

@TETTET

Die 25 Jahres Grenze wirst du aus den Köpfen der Leute nie raus bekommen,weil sie Richtig ist !!! Du verwechselst hier laufend Familienrecht mit dem gesetzlichen Bestimmungen des SGB - ll und hier gilt nun einmal,die Eltern sind bis zur 1 abgeschlossenen Ausbildung,längstens aber bis zum 25 Lebensjahr,zum Unterhalt verpflichtet.Oder glaubst du,die Gesetze werden für die Katz gemacht ? Wenn du schon so schlau bist,dann schreibe wenigstens dazu,unter welchen Bedingungen die Familienversicherung bis 25 Jahre gültig ist,im übrigen,kann diese zum Beispiel um die Zeit eines FSJ - oder Zivildienstes um die jeweilige Zeit verlängert werden,bis max.12 Monate,also bis längstens 26 .In der Regel geht die Familienversicherung nur bis 23 für Kinder ohne Arbeit,bis 25 oder darüber hinaus,geht sie nur,wenn man in einer Schul oder Berufsausbildung ist.

@isomatte

Blöderweise steht das Unterhaltsrecht aber gar nicht in irgendeinem SGB sondern im BGB. Und da gibt es keine altersmässige Grenze. Was das Jobcenter macht, ist für das Unterhaltsrecht irrelevant.

Habe in deiner Frage nicht gelesen was du machst oder ich habe es überlesen !!! Wenn du weder zur Schule gehst,Studierst oder eine Ausbildung machst,steht dir kein Unterhalt und auch kein Kindergeld zu.Wenn du auf der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ausbildungssuchend gemeldet bist,steht dir auch weiter Kindergeld bis zum 21 zu,dafür musst du aber weiterhin die Schule besuchen.Ansonsten sind erst einmal deine Eltern bis zu deinem 25 oder längstens bis zum Abschluss deiner 1 Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie Leistungsfähig sind.

bin schülerin, mache fachabi, steht im 2. abschnitt :D

sind sie IMMER verpflichtet? weil ich eben 8tausend euro erspartes habe.. hab das vom amt so verstanden, das ich die erstmal aufbrauchen muss

@Scherina

Du hast einen Freibetrag an Vermögen ( Ersparten ) von mindestens 3100 €,oder aber 150 € pro Lebensjahr . Dazu kommen noch einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.Solltest du also noch dringend etwas brauchen,würde ich mir das kaufen,bevor ich einen Antrag auf dem Amt stelle.Denn alles was über deinem Vermögensfreibetrag liegt,muss erst verwertet werden,bevor du etwas bekommst.

@isomatte

naja dringend brauchen tu ich eig. nichts.. ne neue couch wäre gut, eine eckcouch zum schlafen.. meine ist zu klein, wenn mal jemand zu besuch ist.. und nen neuen pc xD aber das ist ja nichts notwenidges.. nen neuen kleiderschrank, meiner fällt auseinander.. wenn ich umziehe kann ich den nicht nochmal aufbauen und nen neues bett..

eig. will ich nichts mitnehmen, was meine großeltern mir gekauft haben.. aber das wäre dann alles und das ist ja auch blöd

Ansonsten sind erst einmal deine Eltern bis zu deinem 25

Nein.

bis zum Abschluss deiner 1 Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet

Ja.

@TETTET

Merkst du eigentlich,das du dir hier selber widersprichst ??? Bei der 25 Jahres Grenze für die Unterhaltsverpflichtung der Eltern,schreibst du ein NEIN ! Aber bei bis zum Abschluss der 1 Ausbildung ein JA ! Wenn die Eltern auch über das 25 Lebensjahr hinaus Unterhaltspflichtig sind,warum dann ein JA ? Da bräuchte ja keiner mehr eine Ausbildung machen und die Eltern müssten die Kinder durchfüttern,bis sie das Zeitliche segnen ! Du musst schon mal unterscheiden,auf wen die 25 Jahres Grenze nicht zutreffend ist,nämlich,wenn man nicht in der Lage ist,seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu finanzieren.Das trifft eigentlich nur auf Kranke und ältere Menschen zu,die nicht mehr arbeiten können um Geld zu verdienen oder ihr Einkommen,wie Rente nicht reicht um sich zu ernähren.Bevor dann wieder die Eltern oder die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden,muss das Jahreseinkommen über 100.000 € liegen,sonst springt das Sozialamt für den Unterhalt ein.

@isomatte

Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Berfusausbildung unterhaltspflichtig. Egal ob die bis 26 oder bis 19 geht. Altersmässige Grenzen gibt es nicht. Einen Widerspruch, wie du ihn behauptest, kann ich nicht erkennen. Für Kinder die nichts tun gibt es keinen Unterhaltsanspruch. Auch mit 20 nicht. Aber du könntest ja auch kurz den § aus dem Unterhaltsrecht nennen, aus dem du die 25-Jahre-Grenze entnimmst.

@TETTET

Die 25 Jahre Grenze,stammt nicht aus dem Unterhaltsrecht,die ist im SGB - ll verankert !! Danach sind die Eltern bis zum 25 zum Unterhalt bzw. Unterkunft verpflichtet,denn ohne wichtigen Grund,darf man selbst mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht bei den Eltern ausziehen,wenn man seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann.

@isomatte

Dann zeig mir doch mal den § des SGB in dem die Unterhaltsverpflichtung aus dem BGB anders definiert wird.