Wie schlimm ist eine Anzeige wegen Beleidigung für mein späteres Leben?

14 Antworten

Wenn das Verfahren eingestellt ist, gibts auch keinen Eintrag im Polizeilichen F.Zeugnis.

Bei Strafen über 90 Tage (Geldstrafen mit einbezogen welche 90 Tagessätze überschreiten) Gibts erst einen Eintrag, ebenso bei Haftstrafen. Diese werden zwar nach 3 Jahren wieder automatisch gelöscht (aus dem F.Zeugnis), verbleiben aber u.U. noch im Register (BZR)

Aber Vorsicht: Bei der Polizei im Register (ist ein anderes) steht jede Anzeige welche gegen dich gemacht wurde. Dort steht nicht ob es zu einer Verurteilung oder nicht gekommen ist, nur das dort was stattgefunden hat, somit wissen die ungefähr mit wem sie es zu tun haben.

Bei härteren Straftaten stehen diese u.U. wesentlich länger im Führungszeugnis. Zudem gibt es zwei Arten des F.Zeugnisses, einmal das einfache wo eben nicht alles aufgeführt ist und das andere nennt man das erweiterte Führungszeugnis, hier steht fast alles drin (jedes Delikt für welches man verurteilt wurde). Härtere Straftaten wie z.B. Sexualstrafdelikte bleiben sogar ein ganzes leben Lang im BZR (Bundeszentralregister) stehen.

@Starjuice

Hallo. Es gibt 3 Nur das Polizeiliche (FZ.) bekommt nur die Behörde.

Das normale und das Erweiterte. und Polizeiliche.(Für die Behörden unter sich)

Wenn du keine Strafe bekommen hast kommt es auch nicht ins Führungszeugnis.Es dürfte dir somit auch nicht im Wege stehen

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dürfte eigentlich nichts zurück geblieben sein.

Da das Verfahren eingestellt wurde, hat das überhaupt keine Auswirkungen. Auch im polizeilichen Führungszeugnis steht nichts davon drin.

Eine Anzeige ist zwar nicht schön aber jetzt auch nichts wildes, zumal das Verfahren auch eingestellt wurde. Ein Eintrag im Führungszeugnis hast du dadurch nicht, aber im Erziehungsregister und bei der Polizei bist du ebenfalls irgendwo im Computer vermerkt. Wenn du dich irgendwann mal bei der Polizei bewerben möchtest, könnte diese theoretisch herausfinden das du mal ein bisschen Dreck am Stecken hattest. Wie gesagt bist du aber nicht vorbestraft und kannst dich trotz der Anzeige bei der Polizei bewerben, solltest du trotzdem auf die Anzeige angesprochen werden bzw. musst dies bei der Bewerbung angeben, dann mach dies auch bzw. zeige dich reumütig und sag dass du aus deinen Fehlern gelernt hast.

Wenn ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird und er hat nix gemacht, warum soll er sich reumütig zeigen?