Wie reagiere ich auf ein unwilliges Sanitär/Heizungsunternehmen?

5 Antworten

Du kannst mal versuchen die Kosten für den erfolglosen Reparaturversuch wieder zu bekommen, sonst aber auch gar nichts. Ne Gewährleistung bekommst du auf eine Neuinstallation, aber nicht für einen Reparaturversuch an einer vermutlich zugeschlammten Fußbodenheizung. Kann ich voll und ganz verstehen, dass der Heizungsbauer da die Finger von lässt. Das wird vermutlich noch richtig teuer um das wieder hin zu kriegen.

Anderes Unternehmen....? Kann Dir dasselbe passieren! Anwalt...Sinn oder Unsinn.....habe mit meiner Fußbodenheizung auch Probleme, Fußbodenfliesen sind gesprungen, weil sie zu heiß war. Habe somit die Fußbodenheizung ganz abgestellt und heize ganz normal nur mit den Heizkörpern!

Du hattest leider das Pech einer anscheinend inkompetenten Firma den Auftrag erteilt zu haben. Eine Reklamation nach so langer Zeit halte ich für aussichtslos, da kann in der Zwischenzeit schon wieder was Anderes kaputt gegangen sein oder der Fehler ist erneut aufgetreten.

Rufe einen anderen Betrieb an und lasse erneut reparieren. Die werden das aber nicht umsonst machen, denn mit der bezahlten Rechnung an einen anderen Betrieb, die erfolglos gearbeitet haben, haben die nichts zu tun.

Du könntest aber auch einen Gutachter beauftragen, wenn dieser feststellt das Pfusch gemacht wurde, hast Du eine Möglichkeit die Firma auf Nachbesserung oder Schadenersatz zu verklagen. Das ist aber eine Kosten-Nutzen-Rechnung.

Ich würde diese Firma schriftlich unter Fristsetzung auffordern, den Mangel innerhalb 14 Tagen zu beheben. Denen mitteilen, so sie die Frist nicht einhalten, eine andere Firma mit der Mangelbeseitigung beauftragt wird.

Die Kosten hierfür, von der unwilligen Firma, notfalls mittels Anwalt einzuklagen.

Bevor jedoch die Reparatur ausgeführt wird, sollte , so eine Fremdfirma beauftragt wird, diese schriftlich bestätigen, dass die Heizung in dem genannten Bereich nicht funktionierte. Am besten auch die Gründe/Ursachen hierfür feststellen und bestätigen lassen.

Schade, dass die Rechnung schon voll beglichen wurde.Konnte den keine Überprüfung nach Beendigung der Reparatur durchgeführt werden, ob die Heizung auch wirklich funktioniert ? Oder haben Sie sich auf die Aussage des Monteurs verlassen ?

CouchCoach 
Fragesteller
 09.10.2017, 10:55

Erfolgreich repariert wurde die Warmwasserproduktion am Kessel, nicht nachgeprüft wurde die Funktionsfähigkeit der Heizung Anfang September, da diese aufgrund der Temperaturen natürlich noch nicht eingeschaltet war. Erst Ende Oktober fiel nach Einschalten der Heizung auf, dass die Heizschlangen der Fußbodenheitzung in den betroffenen Räumen immer noch nicht funktionierten. Wir hatten uns in diesem Fall auf die Angaben des Monteurs verlassen.