Wie reagiere ich auf ein unwilliges Sanitär/Heizungsunternehmen?
Letztes Jahr im September habe ich die Reparatur inkl. Wartung unserer Heizungsanlage durchführen lassen. Angeschlossen ist eine Fußbodenheizung, die im Bereich des Wohn- und Esszimmers nicht mehr funktionsfähig war. Im Rahmen dieser Reparatur wurden die hinführenden Ventile freigängig gemacht, so dass der Monteur zum Ergebnis kam, dass alles wieder funktionieren müsste. Daraufhin wurde die Rechnung bezahlt. Leider funktioniert die Heizung in diesem Bereich immer noch nicht, wie wir dann im Herbst letzten Jahres feststellen mussten. Wochen- und monatelanges mehrmaliges Hinterhertelefonieren führte nur zu Vertröstungen (keine Zeit aufgrund angeblicher "Notfälle"). Nur durch einen zusätzlichen Pelletofen konnten wir im Winter den partiellen Ausfall der Fußbodenheizung ausgleichen, ohne frieren zu müssen - und jetzt steht der Winter wieder an. Auch auf schriftliche Anfragen kommt keine Rückmeldung, telefonisch bekommt man sogar eingehängt. Soll ich hier einen Anwalt beauftragen oder besser ein anderes Unternehmen beauftragen und die bezahlte Rechnung als "Lehrgeld" akzeptieren?
5 Antworten
Du kannst mal versuchen die Kosten für den erfolglosen Reparaturversuch wieder zu bekommen, sonst aber auch gar nichts. Ne Gewährleistung bekommst du auf eine Neuinstallation, aber nicht für einen Reparaturversuch an einer vermutlich zugeschlammten Fußbodenheizung. Kann ich voll und ganz verstehen, dass der Heizungsbauer da die Finger von lässt. Das wird vermutlich noch richtig teuer um das wieder hin zu kriegen.
Anderes Unternehmen....? Kann Dir dasselbe passieren! Anwalt...Sinn oder Unsinn.....habe mit meiner Fußbodenheizung auch Probleme, Fußbodenfliesen sind gesprungen, weil sie zu heiß war. Habe somit die Fußbodenheizung ganz abgestellt und heize ganz normal nur mit den Heizkörpern!
Du hattest leider das Pech einer anscheinend inkompetenten Firma den Auftrag erteilt zu haben. Eine Reklamation nach so langer Zeit halte ich für aussichtslos, da kann in der Zwischenzeit schon wieder was Anderes kaputt gegangen sein oder der Fehler ist erneut aufgetreten.
Rufe einen anderen Betrieb an und lasse erneut reparieren. Die werden das aber nicht umsonst machen, denn mit der bezahlten Rechnung an einen anderen Betrieb, die erfolglos gearbeitet haben, haben die nichts zu tun.
Du könntest aber auch einen Gutachter beauftragen, wenn dieser feststellt das Pfusch gemacht wurde, hast Du eine Möglichkeit die Firma auf Nachbesserung oder Schadenersatz zu verklagen. Das ist aber eine Kosten-Nutzen-Rechnung.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Siehe hier:
Ich würde diese Firma schriftlich unter Fristsetzung auffordern, den Mangel innerhalb 14 Tagen zu beheben. Denen mitteilen, so sie die Frist nicht einhalten, eine andere Firma mit der Mangelbeseitigung beauftragt wird.
Die Kosten hierfür, von der unwilligen Firma, notfalls mittels Anwalt einzuklagen.
Bevor jedoch die Reparatur ausgeführt wird, sollte , so eine Fremdfirma beauftragt wird, diese schriftlich bestätigen, dass die Heizung in dem genannten Bereich nicht funktionierte. Am besten auch die Gründe/Ursachen hierfür feststellen und bestätigen lassen.
Schade, dass die Rechnung schon voll beglichen wurde.Konnte den keine Überprüfung nach Beendigung der Reparatur durchgeführt werden, ob die Heizung auch wirklich funktioniert ? Oder haben Sie sich auf die Aussage des Monteurs verlassen ?
Erfolgreich repariert wurde die Warmwasserproduktion am Kessel, nicht nachgeprüft wurde die Funktionsfähigkeit der Heizung Anfang September, da diese aufgrund der Temperaturen natürlich noch nicht eingeschaltet war. Erst Ende Oktober fiel nach Einschalten der Heizung auf, dass die Heizschlangen der Fußbodenheitzung in den betroffenen Räumen immer noch nicht funktionierten. Wir hatten uns in diesem Fall auf die Angaben des Monteurs verlassen.