Wie präzise muss rechtlich gesehen der Verwendungszweck einer Lastschrift ausgestaltet sein?
Mir wurde heute mal wieder eine, so nicht nachvollziehbare, Lastschrift abgezogen.
Im Verwendungszweck steht lediglich: "SBG Monat 11/2015" .
Mehr nicht. Es fehlt die Kundennummer und vor allem die Aufschlüsselung, wie und aus was sich der Lastschriftbetrag konkret zusammen setzt.
Bei der Firma angerufen meinte selbige, es handele sich um die monatliche Internet Gebühr und die einmalige Berechnung eines Kabelmodems.
Von der Summe her war diese Lastschrift dann auch soweit stimmig.
Mir wurde weiter gesagt, dass man ja eine Rechnung per E-Mail bekomme, wo die Lastschrift erklärt würde.
Ich bin der rechtlichen Auffassung, dass der Verwendungszweck einer Lastschrift unabhängig irgendwelcher Rechnungen schlüssig auflisten muss, wie sich der Betrag zusammen setzt.
Die Auflistung des Lastschrift Verwendungszweck in einer Rechnung per E-Mail oder in Papierform, ersetzt für mich nicht die Notwendigkeit der präzisen Aufschlüsselung in der Lastschrift, hier deren Verwendungszweck, an sich.
Ohne die Nachvollziehbarkeit des Verwendungszweck, ist für mich eine Lastschrift haltlos und kann somit auf Kosten des Einreichers widersprochen werden.
Wie seht ihr das?
3 Antworten
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Freitextfelder einer Lastschrift keinerlei spezifische Anforderungen festgelegt. Die Zuordnung von Lastschrift zum Gläubiger erfolgt alleine über die Mandatsreferenz bei der Einreichung der LS bei der ausführenden Bank. Es ist zwar zweifellos hilfreich und wünschenswert, wenn der Einreicher auch Rechnungsnummer etc. in den Textfeldern ausführt, aber vorgeschrieben ist das nicht.
Ja, das muss schon sehr Präzise sein, bei Rechnungen beispielsweise muss man auch immer RE xx.xx schreiben
backa: Ohne präzise, nachvollziehbare Aufschlüsselung kann ich keine Lastschrift nachempfinden.
Im Übrigen: Quelle? Link?
Das stimmt, ist aber eine privatrechtliche Frage zwischen den beiden beteiligten Parteien. Tatsächlich kommt es in schöner Regelmäßigkeit dazu, dass man - insbesondere dann, wenn man von einem Lieferanten Gutschriften und Forderungen in einem Betrag per LS abgezogen bekommen hat - die Summe dann in der Buchhaltung mühsam auseinanderdröseln darf. Üblicherweise löst man das auf dem kurzen Amtsweg, indem man die Buchhaltung des Lieferanten kontaktiert mit der Bitte um eine entsprechende Aufstellung.
Tja, leider ist es ziemlich egal wie du persönlich das findest, es gibt keine Pflicht den Verwendungszweck möglichst genau aufzuschlüsseln.
Wenn du jemandem eine Einzugsermächtigung erteilst, dann solltest du auch wissen, was für Gelder diese Personen von dir haben möchten. Es kann ja nicht einfach so jemand Geld von deinem Konto abziehen, das passiert ja nur mit deiner Einwilligung....
Demnach kann ein Verwendungszweck hilfreich für dich sein, ist aber nicht verpflichtend.
Auch du MUSST ja keinen (aussagekräftigen) Verwendungszweck angeben. Nur ist es je nachdem wohin du etwas überweist, für dich persönlich hilfreich das zu tun, damit man die Zahlung dir zuweisen kann.
Als Privatperson solltest du aber in der Lage sein den Überblick zu behalten...
Diese fragwürdige Auffassung teile ich nicht!
Ich kann eben nicht (!) , in Ermangelung präziser Auflistung, erkennen, was wie per Lastschrift berechnet wurde!
Und im Hinterkopf muss ich sowas ganz sicher nicht haben!
Deine Auffassung ändert aber nunmal nichts an der Lage.
Wenn du es nicht im Hinterkopf haben möchtest, musst du das nicht - dafür erhälst du ja eine Rechnung.
Quelle? Link?
Wenn du mir erklärst, wie ich dir ein nicht existierendes Gesetz zeigen soll, dann tue ich das gerne.
Der springende Punkt ist aber nunmal, dass es keine Richtlinien zum Verwendungszweck gibt, weil dieser eben nicht an rechtliche Vorgaben gebunden ist.
Ich kann eben nicht (!) , in Ermangelung präziser Auflistung, erkennen, was wie per Lastschrift berechnet wurde!
Dann sieh doch einfach mal auf die Rechnung, dort findest du die Auflistung.
Rechnungen müssen bestimmte Inhalte aufweisen, z.B. die Rechnungsnummer, wie Du schon geschrieben hast.
Lastschriften können so etwas enthalten.