Wie oft und für wie lange darf er seine Tochter sehen?

6 Antworten

er hat umgangsrecht:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung,

- jedes zweite wochenende von fr-mo,

- hälftige feiertage und ferien,

 - 3 wochen sommerurlaub

das fügst du in eine umgangsvereinbarung und schickst ihm die zu. zweifache ausführung mit bitte um unterschrift und rücksendung einer kopie für dich. damit hättet ihr umgang unter dach und fach.

da er gemeinsames sorgerecht hat, wird seine zustimmung bei allen wichtigen entscheidungen des kindes mit hinzugezogen: kontoeröffnung, taufe, schulanmeldung, ummeldung bei wegzug.

das wäre so grob zusammengefasst das was er mindestens haben sollte. bis zum wechselmodell im 2-wöchigen rhythmus ist alles möglich.

Wie oft, wie lange.... der Mann sein Kind sehen darf, ob es bei ihm übernachtet...usw. müsst ihr selbst absprechen, dafür gibt es keine vorgeschriebenen Regeln.

Das solltet ihr vom Alter/ Entwicklungsstand des Kindes abhängig machen und ggf. "Erfahrungswerte" anderer Eltern einbeziehen... 

  • Bei Kleinkindern wie deiner Tochter ist es sicher ratsamer, öfter aber dafür kürzer mit dem Vater zusammen zu sein als bei älteren Kindern.
  • Bei Schulkindern einigen sich die Eltern zumeist darauf, dass das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien/ Feiertage beim anderen Elternteil verbringt....

Fest steht nur, dass du die Termine nicht allein "bestimmen" darfst, sondern ihr gegenseitig Rücksicht nehmen müsst auf die Belange des anderen. Auch hast du kein "Mitspracherecht", wie oder wo der Vater die Besuche gestaltet, wen er besucht oder wer dabei ist... Er ist darüber auch nicht Rechenschaft pflichtig.

Der Vater ist allein dafür verantwortlich, das Kind abzuholen und wieder zurückzubringen, und muss auch alle Kosten für die Besuche allein tragen. Du bist lediglich verpflichtet, dem Kind ausreichend Kleidung/ Wechselwäsche... mitzugeben... (der Vater muss für die Besuche keine eigene Kleidung für das Kind anschaffen....)

Ich möchte aber nicht gleich zum Jugendamt rennen oder so ich möchte das erstmal so mit ihm klären 



Deine Einstellung ist eine gute Grundlage für ein verantwortungsvolles Miteinander. Wenn ihr euch nicht einigen könnt oder Rat einholen wollt, könntet ihr das ja auch gemeinsam tun ( z.B. beim Jugendamt....).

Das müßt ihr vereinbaren.

Es gibt ja auch das Wechselmodell, da haben die Eltern das Kind abwechselnd eine Woche oder 14 Tage.

Üblich ist aber ein Umgang alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag plus ein Tag in der anderen Woche plus die hälftigen Ferien.

Das Jugendamt berät und informiert gerne.

Das ist den Paaren frei überlassen. Er kann jeden Tag kommen, er kann das Kind zwei Wochen komplett nehmen und du zwei Wochen...da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Allerdings funktioniert das nur bei Paaren, die als Eltern funktionieren.

Du hast halt dafür zu sorgen, dass er sein Umgangsrecht ungehindert ausüben kann. Wie ihr das macht, ist eure Sache. Könnt ihr euch nicht einigen, müsst ihr halt zum Familiengericht gehen und das Fam.Gericht setzt dann die Umgangszeiten fest.

Aber, wie gesagt, theoretisch könnt ihr euch einigen,  wie ihr wollt. Ihr müsst euch halt EINIGEN. Und das geht, wenn ihr so erwachsen seid, dass ihr euren Streit nicht auf die Elternebene verlagert. Denkt daran: Eltern bleibt ihr noch viele Jahre.

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, dürft ihr das Kind auch gleich viel sehen.

HugoGuth  19.01.2016, 13:03

Nein, das stimmt soo nicht! Du musst zw. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht unterscheiden! Es kommt ja auch drauf an, wie weit der andere Elternteil von Schule oder KITA wegwohnt!

Menuett  19.01.2016, 17:25
@HugoGuth

Das Aufenthaltsbestimmungrecht hat mit dem Umgang nichts zu tun.

blumenkanne  20.01.2016, 00:31
@HugoGuth

nö es muss garnicht sorgerecht und abr unterschieden werdne. beide eltern haben gsr dann haben auch beide eltern abr gemeinsam. es ist auch völlig rille wie weit die eltern von schule oder kta weg wohnen.

AileeneVoigt 
Fragesteller
 19.01.2016, 13:03

Also darf er die kleine jeden Tag sehen?

Menuett  19.01.2016, 17:26
@AileeneVoigt

"Darf" ist hier das falsche Wort. Natürlich darf er sie jeden Tag sehen.

Aber - du mußt nicht jeden Tag Umgang zulassen.

AppleTea  19.01.2016, 13:09

Mal rasch von Anwalt.de kopiert Regelungen zum Umgangsrecht In § 1684 BGB wird das Umgangsrecht zwar explizit genannt – eine ausdrückliche Regelung, wann, wie oft und wie lange ein Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil sehen kann, gibt es aber nicht. Schließlich sollen sich die Eltern selbst darum kümmern, eine geeignete Umgangsregelung zu finden. Nur wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann das Familiengericht angerufen werden.