Wie oft Teilzeit arbeiten?
Guten Morgen zusammen :)
Ich habe seit etwa 3 Monaten einen Teilzeit-Job und muss eigentlich 5-6 Tage die Woche arbeiten...Was sooo jetzt nicht ausgemacht war. Wenn ich dann mal sage, dass ich dann nd dann nicht kann, mault sie rum, und meint, " Sie sind schließlich bei uns angestellt". ABER: Es kann doch nicht sein, wenn ich Teilzeit angestellt bin, dass ich denen jeden Tag zu Verfügung stehen muss, oder?
Leider habe ich bis Dato auch keinen Vertrag bekommen, wo so etwas festgehalten wäre.
Vielleicht weiß Jemand von euch Bescheid.
DANKE!!
10 Antworten
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, wie er die wöchentliche Arbeitszeit verteilt. Aus den TzBfG ergibt sich aber, dass du ein Anrecht hast, mindestens 4 Stunden am Stück zu beschäftigen bist - also mal eben nur 2 Stunden antanzen lassen is nicht, von daher wäre dieser Fall rein rechtlich eher unwahrscheinlich.
Anmerkung: in meiner Antwort schrieb ich 4 Stunden, sorry in der Zeile verrutscht es sind nur drei Stunden - die Vier bezog sich darauf, ab wann der Dienstplan bekannt sein muss im selben Paragraphen.
Ich versteh die Menschen nicht, die ohne Vertrag arbeiten! Und auch noch monatelang.
Was aber deine Frage betrifft: Teilzeit kann vieles bedeuten. Es kann bedeuten dass du 2 mal pro Woche 8 Std. arbeitest, aber es kann auch bedeuten dass du an 6 Tagen die Woche jeweils 2 oder 4 Std. arbeitest. Oder oder oder. Daher: Vertrag!
Auch bei einer Teilzeitstelle kann verlangt werde das Du täglich arbeitest, wenn auch nur zwei Stunden. Allerdings solltest Du auf jeden Fall auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Gerade wenn es mal zu Ungereimtheiten kommt ist es wichtig so einen Vertrag zu haben in dem alles festgelegt ist.
wenn auch nur zwei Stunden.
Genau das unterbindet § 12 TzBfG - es müssen mindestens 3 Stunden sein.
Anmerkung: in meiner Antwort schrieb ich 4 Stunden, sorry in der Zeile verrutscht es sind nur drei Stunden - die Vier bezog sich darauf, ab wann der Dienstplan bekannt sein muss im selben Paragraphen.
Auch bei Teilzeit muss es Absprachen geben ! Ob du jetzt täglich zwei Stunden arbeitest oder zwei mal fünf ..... kann abgesprochen werden . Sprich mit deiner Chefin / Chef darüber und versucht einen Plan zu machen . Vorgaben , Richtlinien gibt des dazu nicht da das Vertragsrecht eine Vertragsfreiheit vorsieht . Lg
Doch , leider ja aber ein Vertrag ist nicht zwingend in der Schriftform erforderlich . Nur im Streitfall , wegen der Beweislast sinnvoll.
Das ist wohl wahr. Ich werde es später nochmal ansprechen....sonst werde ich mir eh einen neuen Job suchen.
Aber sicher kann das sein. Teilzeit bedeutet ja nicht, dass du nur ein paar Tage in der Woche arbeiten musst, sondern, dass du eine geringere Stundenzahl hast, als eine Vollzeitkraft. Wenn du z. B. 20 St. pro Woche arbeitest, können die auch bei einer 5-Tage-Woche auf jeden Tag a 4 Stunden verteilt werden. Jedoch sollte soetwas vertraglich geregelt sein.
Ich habe jetzt schon zwei Mal wegen einem Vetrag gefragt. Für mich kann sowas eigentlich auch nicht sein, dass ich da überhaupt nach fragen muss. Danke für deine Antwort :)