wie oft kann man Privatinsolvenz beantragen?

6 Antworten

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Privatinsolvenz kannst Du so oft beantragen wie Du möchtest.

Die meinst eher die Restschuldbefreiung.

Die nur alle 10 Jahre.

musitsa 
Fragesteller
 22.11.2011, 14:00

was kann ich unter Restschuldbefreiung verstehen? nach meinem Wissen (Google) kann man nur 1x...

Saarland60  22.11.2011, 14:03
@musitsa

Das ist die Befreiung von den restlichen Schulden, die man nach Ablauf des Insolvenzverfahrens noch hat. :-)

Dann hast Du falsch gegoogelt.

musitsa 
Fragesteller
 22.11.2011, 14:07
@Saarland60

Danke ;-)

Und ich Dümmchen dachte Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung würden beieinander liegen...

densch92  04.05.2018, 16:40
@musitsa

Was ist da nochmal der genaue Unterschied? O_o

Man kann tatsächlich etwa alle zehn Jahre Privatinsolvenz beantragen. Bleibt nur zu fragen übrig: Ist das auch sinnvoll?

Der betreffende Mann ist also zum zweiten Mal "auf die Schnauze" gefallen mit dre Tilgung eines Kredites; der Grund bzw. die Gründe sind hierbei nebensächlich.

Warum hat er nicht aus dem ersten Mal gelernt nach dem Motto: Ich leiste mir nur noch Dinge, die ich sofort in bar bezahlen kann?

Und wenn man sich schon nach negativen Erfahrungen einen neuen Kredit "leisten muss", dann sollte man doch wohl klug genug sein und die Raten danach richten, dass man sich die Tilgung auch mit dem Hertz-IV-Satze leisten kann bzw. die restliche Familie gut aufbringen könnte.

Die Beantwortung dieser beiden Fragen würde mich wirklich mal interessieren. Denn die allerwenigsten (!!!) Kredite sind sinnvoll oder nötig.

Lacrimis92  23.03.2017, 00:44

Es gibt auch andere Gründe warum es tu Verschuldung kommen kann ohne Kredite oder sich was leisten wofür man kein Geld hat.... Ich habe über 3000€ Schulden teils aus einem Vertrag der auf meinen Namen gemacht wurde ich aber nicht beweisen kann und scheinbar ohne Unterschrift gültig war und den Rest aus GEZ wobei ich arbeitsunfähig und frührentner bin und somit davon befreit jedoch juckt das niemand alle Befreiungen wurden abgelehnt Gerichtsvolkzieher steht alle 2-3 Monate vor der Tür und mir drohte Ersatzhaft alles wegen rechtlich ungültige Rechnungen was der Justiz aber nicht interessiert weil große Firmen vom Gesetz vor dem kleinen Bürger IMMER in Schutz genommen wird ;)

Lacrimis92  23.03.2017, 00:47
@Lacrimis92

Begründung Staatsvertrag der nichtmal eine berechtigte Unterzeichnung aufweist ist der Grund das Prozesskostenbeihilfe abgelehnt wird und nen Anwalt kann ich mir nicht leisten somit zieh ich den kürzeren vor Gericht gewinnt nicht das Recht sondern der, der die meiste Kohle investiert den gegenanwalt muss ja eh der beklagte zahlen 

Fotografin1958  23.03.2017, 05:21
@Lacrimis92

Du bist verbittert. Du wähnst Dich im Recht. Bist Du Dir da wirklich so sicher?

Du behauptest, Du könntest Dir keinen Anwalt leisten. Es gibt Prozeßsskostenbeihilfe, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Wenn die GEZ-Befreiungen abgelehnt wurden, liegt Dein Verdienst über der Befreiungsgrenze. Dein Einkommen ist also gar nicht so niedrig.

Erwarte also nicht, dass ich Mitleid mit Dir habe.

Mal zur Aufklärung: Die Insolvenzordnung (InsO) kennt gar keine "Privatinsolvenz" das ist ein umgangssprachlicher Begriff, der nur Verwirrung stiftet. Es gibt

  • Regelinsolvenz
  • Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO).

Mit "Privatinsolvenz" wird in der Regel umschrieben, dass jemand Restschuldbefreiung haben möchte. Restschuldbefreiung kann man aber in beiden Verfahrensarten bekommen. Man kann sich die Verfahrensart aber nicht raussuchen. Es kommt auf die individuelle Situation des Betroffenen an. Wer in welche Verfahrensart gehört kann man auf meiner Seite hier gut checken: http://www.insolvenz24.de/inhalt/info2.asp

Eine Insolvenz kann man unbegrenzt oft machen. Die Frage ist, wie oft man Restschuldbefreiung bekommt (unabhängig von der Verfahrensart). Man kann einen Antrag auf Restschuldbefreiung nur erfolgreich stellen, wenn man in den letzten 10 Jahren noch keine Restschuldbefreiung hatte bzw. sie nicht versagt wurde. Siehe

§ 290 InsO

Versagung der Restschuldbefreiung (1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

...

3.in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden ist,*

Also:

Antrag auf Insolvenz bis zur ersten Restschuldbefreiung: 6 Jahre

Wartezeit bis zum nächsten Antrag: 10 Jahre.

Fazit: Nach 16 Jahren gerechnet vom ersten Insolvenzantrag kann man wieder einen Antrag stellen. Nicht sehr attraktiv, aber die Schuldner sollen ja nicht zum Schuldenmachen animiert werden, indem man ständig eine Insolvenz hinlegt.

theoretisch wohl alle 7 - 10 jahre. fraglich ist, ob man so leben sollte. kauf ihm mal nen strick, er reitet schließlich nicht nur sich rein, sondern kostet den gläubigern einen haufen geld.

Ja man kann es mehr mals

bloss wer gibt dir geld wenn du schon mal Pleite warst :/

musitsa 
Fragesteller
 22.11.2011, 13:59

ich weiß das Quelle es tat...ok, die sind jetzt selber pleite ! ;-)