Wie oft darf eine Person eine UG/GmbH gründen?

2 Antworten

1) ja
2) wenn man wegen Insolvenzverschleppung vorbestraft ist, darf man nicht mehr Geschäftsführer einer Firma sein.
3) In Deutschland bist du mit 18 Jahren volljährig, danach gibt es rechtlich keine Beschränkungen mehr.

Ganz so einfach ist das nicht. Gründen hängt tatsächlich nur vom Geldbeutel ab. Also Gründungskosten und Stammkapital müssen einbezahlt werden. Wobei die Gründungskosten oft von der Gesellschaft getragen werden sollen, dann muss das Stammkapital dieses auch ermöglichen. Sonst kann man in vermutlich 99% der Fälle gleich zum Insolvenzgericht.

Geschäftsführer sein ist noch schwerer. Der ist nämlich verpflichtet seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Dies hat er allerdings nach pflichtgemäßen ermessen zu tun. Also nach der Menge der als Organ zu erfüllenden Pflichten.