Wie oft darf der Mieter seine Miete verspätet zahlen, bis man ihm fristlos kündigen darf?

8 Antworten

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Dazu gibt es eine Entscheidung des BGH, schau mal hier (weiter unten auf der Seite). Danach nusst du den Mieter abmahnen, zahlt er dann weiter unpünktlich, besteht die Möglichkeit einer Kündigung durch den VM: http://www.mieterverein-calw.de/ratgeber/kuendigung.html

Solche Dinge sind doch in der Regel Bestandteil des Mietvertrages. So etwas sollte in jedem Fall dort drinnen stehen. Steht das nicht im Mietvertag, ist das ein erheblicher Fehler. Wehe dem, der Mieter hat diesen Fehler erkannt und handelt jetzt danach.

in jedem Standard MV steht Zahlung bis 3.Werktag.

@guterwolf

@Robinson40,

wie guterwolf schreibt steht das in jedem Standartmietvertrag. Sollte es aber wirklich mal nicht im Vertrag stehen gilt automatisch die gesetzliche Bestimmung gemäß BGB § 556b Abs. 1

@anitari

und wie heißt der § übersetzt

wiso kann man das dem mieter nicht zur last legen das er ständig die miete zu spät zahlt das kann doch nicht das problenm des vermieters sein

wenn das amt zu spät zahlt muss der mieter sich darum kümmern

immer schaut der vermieter dumm aus der wäsche

schon bei 1 x verspäteter Zahlung kannst du deinen Mieter auffordern pünktlich zu zahlen. Zahlt er über Monate hinweg unpünktlich musst du ihn abmahnen und kannst auch ggf. fristlos bzw. fristgerecht kündigen.

Googel mal nach ständig verpätete Mietzahlungen...

Ich hatte mal einen Mieter, der zahlte stets nach dem 15., habe dann mit ihm gesprochen, Grund war, dass sein Gehalt erst am 15. auf dem Konto war. Wir haben dann vereinbart, dass die Miete bis spätestens 20. des Monats gezahlt wird und das hat dann auch geklappt. Habe ich aber auch nur gemacht, weil es ein netter Mensch war und die Zahlungen dann immer pünktlich kamen...

Also, ganz so einfach sehe ich das nicht. Wird die Miete geleistet von Sozialhilfeträgern etc., ist eine Verspätung dem Mieter nicht anlastbar. Der Vermieter hat zu schlucken, basta.

Das gleiche Recht sehe ich somit auch beim "normalen" Mieter, kenne aber die Rechtsprechung nicht bei Dir vor Ort. Argumentieren würde ich bei diesbezüglichen Angriffen mit dem Gleichheitsgrundsatz. Viel Glück.

Der Mieter darf überhaupt nicht vertragswidrig zahlen! Besonders kritisch wird es, wenn der Vermieter das Zahlungsverhalten mit einer Kündigunsandrohung für den Wiederholungsfall abmahnt. Dann droht bereits bei der nächsten Zahlungsverspätung die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung!