Wie nennt es ein Jurist, wenn man unberechtigt des Diebstahls bezichtigt wird?

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§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Unterschied zwischen 186 und 187 ist, dass bei § 187 StGB die Behauptung wider besseres Wissen erfolgt sein muss, d.h. dass die Behauptung aufgestellt wurde, obwohl dem Täter bekannt war dass sie unwahr ist.

bei § 186 StGB reicht es wenn er die Behauptung sozusagen "ins Blaue" aufstellt; daher ist in § 187 die Strafandrohung größer, weil es eben wider besseren Wissens geschieht.

Verleumdung. Wobei das allgemein bedeutet, daß jemand einem einer Straftat bezichtigt. Also nicht nur bei Diebstahl.

Danke!!

unberechtigt

üble Nachrede

schlechtes Vorwort

Verleumdung

Verleumdung triffts - danke!!

Gegenüber einer Behörde wäre es eine falsche Verdächtigung.